Kindergeldbezug während des Au-pair Aufenthalts

(Auch zu finden unter Kindergeld für Au-pairs aus Deutschland und Sprachkurs für Kindergeldbezug)

In Deutschland wird das Kindergeld grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgezahlt. Es ist jedoch möglich den Kindergeldbezug auf die Zeit darüber hinaus auszuweiten. Auch während des Au-pair-Aufenthalts hat das Au-pair bzw. die Eltern unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kindergeld.

Regulations on child benefit payments for German au pairs

Bestimmungen zum Kindergeld für Au-pairs aus Deutschland

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 15. März 2012 seine Rechtsprechung bestätigt: Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair- Verhältnisses können grundsätzlich als Berufsausbildung angesehen werden. Voraussetzung dafür ist die Begleitung des Sprachaufenthaltes durch einen theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden.

Au-pairs können mit dem Formular E402 den Besuch ihres Sprachkurses nachweisen. Bei weiteren Fragen können sich Eltern bei den zuständigen deutschen Behörden informieren. Angestellte wenden sich am besten an die Bundesagentur für Arbeit, Beamte an das jeweilige Landesamt für Besoldung und Versorgung.