Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Kanada

Alle Infos zu den Rahmenbedingungen für Au-pair-Beschäftigungen in Kanada: Brauchen Au-pair und Gastfamilie in Kanada einen Au-pair-Vertrag? Welche Versicherung benötigt ein Au-pair? Und wie viel Taschengeld erhält ein Au-pair in Kanada?

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Es gibt keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Kanada. Der europäische Au-pair-Vertrag ist aber weit verbreitet und kann nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.

Eine schriftliche Vereinbarung ermöglicht es, mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Im Au-pair-Vertrag sollten u.a. die genauen Aufgaben des Au-pairs, die Arbeitszeiten, der Zeitplan, die Urlaubszeit und das zu zahlende Taschengeld vereinbart werden.

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Offizieller europäischer Au-pair-Vertrag

Kündigung
Es gibt keine offizielle Kündigungsfrist für Au-pairs in Kanada. Unsere Empfehlung: Eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Zeit wird benötigt, um ein neues Au-pair zu finden oder die Heimreise zu organisieren.

 

Aufgaben

Die Hauptaufgabe eines Au-pairs besteht in der Betreuung von Kindern. Darüber hinaus kann es auch leichte Aufgaben im Haushalt übernehmen. Am besten besprechen Au-pair und Gastfamilie die genauen Aufgaben vor der Anreise. Unsere Empfehlung: Alle wichtigen Punkte sowie Rechte und Pflichten beider Vertragspartner schriftlich im Au-pair-Vertrag festhalten.

Mehr Info zum Thema:

 

Taschengeld

Au-pairs in Kanada erhalten den gesetzlichen Mindestlohn abzüglich der Kosten für Kost und Logis. Da der Mindestlohn in den verschiedenen Provinzen unterschiedlich hoch ist, empfehlen wir sich über die am Wohnsitz geltenden Stundensätze zu informieren.

Wie schon erwähnt, werden die Kosten für Mahlzeiten und Übernachtung von dem Taschengeld eines Au-pairs abgezogen. Für Kost und Logis werden in Ontario beispielsweise 85,25 CAD pro Woche veranschlagt. Der allgemeine Mindestlohn beläuft sich in dieser Provinz derzeit auf etwa 14 CAD. Bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden erhält ein Au-pair also 334,75 CAD pro Woche. Dieser Betrag resultiert aus 420 CAD (Taschengeld) abzüglich 85,25 CAD (Kost und Logis).

Darüber hinaus ergeben sich für Gastfamilien noch weitere Kosten, die vom Taschengeld des Au-pairs abgezogen werden können. Das betrifft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge und Einkommensteuer.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Einkommenssteuer

Arbeitsunfallversicherung

Damit das Au-pair versichert ist, muss es die Gastfamilie bei der Arbeitsunfallversicherung ihrer Provinz anmelden. Die Beiträge betragen je nach Provinz maximal 15 CAD im Monat.

Einkommen in Kanada

Es gilt folgendes zu beachten: Sobald eine Familie ein Au-pair bei sich aufnimmt, hat sie den Status eines Arbeitgebers. Daher muss sie sich entsprechend bei der kanadischen Finanzbehörde anmelden. Nur dann können die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge und Einkommensteuer vom Taschengeld des Au-pairs abgezogen werden.

Erstattung von Kinderbetreuungskosten

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann die Gastfamilie die Ausgaben für ein Au-pair zurückerhalten. Folgende Kosten sind absetzbar: das Au-pair-Taschengeld, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge und Arbeitsunfallversicherung. Auch die Kosten für die Premium Mitgliedschaft bei AuPairWorld können steuerlich geltend gemacht werden.

 

Kost & Logis

Ein Au-pair erhält sein eigenes Zimmer bei der Familie. Die Gasteltern sorgen außerdem für die Verpflegung. Nach dem Au-pair-Grundgedanken als Kulturaustausch ist die Verpflegung für Au-pairs kostenlos. Allerdings erhalten Au-pairs in Kanada Mindestlohn, sodass Unterkunft und Verpflegung vom Taschengeld abgezogen werden müssen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Arbeitszeit

Es gibt keine spezielle Regelung bezüglich der Anzahl von Wochenstunden für Au-pairs in Kanada. Wir empfehlen jedoch eine Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche.

Innerhalb der Arbeitszeit kann ein Au-pair auch bis zu 3 Abende pro Woche als Babysitter einspringen. Das Babysitting ist bereits in der regulären Arbeitszeit eingeschlossen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Bereits vor der Anknft des Au-pairs sollte besprochen werden, wann und wie viele Tage und Abende es frei bekommt. Das Au-pair muss mindestens einen Tag pro Woche frei haben. Mindestens einmal pro Monat muss dieser Tag auf einen Sonntag fallen.

Das Working Holiday Maker Programm regelt nicht, wie viel Urlaub einem Au-pair zustehen. Wir empfehlen zwei Wochen Urlaub bei einem Gesamtaufenthalt von sechs Monaten. Bei weniger als sechs Monaten passen Sie die Anzahl der Urlaubstage entsprechend an.

In Kanada gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

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Sprachkurs

Während des Aufenthaltes in Kanada sollte ein Au-pair die Möglichkeit haben, an einem Englisch- oder Französischkurs teilzunehmen. Dazu sollte ihm genügend Zeit eingeräumt werden. Die Gastfamilie kann dem Au-pair dabei helfen, eine passende Sprachschule auszuwählen. Üblicherweise bezahlt das Au-pair den Sprachkurs selbst.

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Krankenversicherung

Um das Visum für Kanada zu erhalten, müssen Au-pairs eine Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Au-pair-Aufenthalts abschließen. Diese Versicherung sollte die Kosten für medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte abdecken. In der Regel tragen Au-pairs die Kosten für diese Versicherung selbst. Natürlich können sich die Gastfamilien an diesen Kosten beteiligen, wenn sie dies wünschen.

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Die Versicherung übernimmt unter anderem die vollen Kosten für die stationäre und ambulante medizinische Versorgung sowie den Rücktransport ins Heimatland, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist. 

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Reisekosten

In der Regel bezahlt das Au-pair selbst seine Reisekosten. Ist die Familie mit dem Au-pair zufrieden, kann sie die Rückreise bezahlen oder einen Teil der Kosten übernehmen. Dies ist jedoch nur unsere Empfehlung. Gastfamilien sind nicht dazu verpflichtet.

 

Führerschein

Ein Au-pair darf wahrscheinlich einige Monate mit seinem Führerschein in Kanada Auto fahren. Nach einer bestimmten Zeit legt es jedoch in der Regel eine Fahrprüfung ab, um weiterhin in Kanada Auto fahren zu dürfen. Weitere Informationen gibt es bei der entsprechenden Verkehrsbehörde (in Englisch).

Vorher sollte zwischen Au-pair und Familie geklärt werden, ob und wie das Au-pair versichert ist, wenn es Auto fährt. Außerdem muss besprochen werden, wer bei einem Unfall für den Schaden aufkommt.

Weitere Infos zum diesem Thema:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.