Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in der Schweiz

Wie hoch ist das Taschengeld für Au-pairs in der Schweiz? Wie sind die Arbeitszeiten und wie viel Urlaub steht einem Au-pair zu? Kurz und knapp die wichtigsten Informationen zu den Themen Taschengeld, Arbeitszeit, Urlaub, Vertrag und weiteren Themen, die für Au-pairs in der Schweiz von Interesse sind.

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Bevor Au-pairs ihr Heimatland verlassen, sollten sie gemeinsam mit der Gastfamilie einen Au-pair-Vertrag unterschreiben. Der Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Teile fest und regelt die Bedingungen des Au-pair-Aufenthalts (Aufenthaltsdauer, Arbeitszeiten, Urlaub, Sprachkurs, Taschengeld usw.)

In der Schweiz entsprechen Au-pair-Verträge den üblichen Arbeitsverträgen für Hausangestellte. Da sich diese Standardverträge von Kanton zu Kanton unterscheiden, gibt es keinen einheitlichen offiziellen Au-pair-Vertrag für die ganze Schweiz. Wir empfehlen, dass sich das Au-pair an das zuständige Schweizer Migrations- und Arbeitsamt wendet, um das gültige Formular zu erhalten.

Der Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung erstellt und unterschrieben werden. Das Au-pair und die Gastfamilie erhalten je ein Exemplar und das dritte Exemplar geht an die zuständige kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörde.

Kündigung
Es ist möglich, den Vertrag vorzeitig zu beenden, z. B. wenn sich Au-pair und Gastfamilie nicht vertragen. Nach den Schweizer Bestimmungen hat der Vertrag in der Regel eine einmonatige Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Au-pair Vertrages nur noch schriftlich mit einer Frist von einem Monat möglich.

In schwerwiegenden Fällen kann der Vertrag sofort und damit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. In diesen Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen und es muss ein berechtigter Grund für die Kündigung vorliegen. Kündigt die Familie den Vertrag ohne wichtigen Grund oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, hat das Au-pair Anspruch auf sein Taschengeld und die Sachbezüge (bzw. die entsprechende Höhe der Sachbezüge bis zum Ende der Kündigungsfrist bzw. bis zum Ende des Vertrages). In diesem Fall hat das Au-pair auch Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die unangemessene Beendigung des Vertrags entstanden ist.  

 

Aufenthaltsdauer

Ein Au-pair-Aufenthalt in der Schweiz dauert in der Regel bis zu einem Jahr. Für Au-pairs aus EU-/EFTA-Staaten besteht die Möglichkeit, den Aufenthalt in begründeten Fällen bis zu einer Gesamtdauer von maximal 24 Monaten zu verlängern. Au-pairs aus Drittstaaten haben dagegen nicht die Möglichkeit, ihren Aufenthalt zu verlängern.

 

Aufgaben

Au-pairs kümmern sich um die Kinder der Gastfamilie und helfen bei der täglichen Hausarbeit mit. Anspruchsvolle Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht gestattet, z. B. die eigentliche Erziehung der Kinder oder Fremdsprachen- und Nachhilfeunterricht für Kinder. Die Aufgaben sollten im Vorfeld gemeinsam mit der Gastfamilie abgesprochen werden. Die genauen Tätigkeiten werden dann im Au-pair-Vertrag festgehalten.

Während mindestens der Hälfte seiner Arbeitszeit wird das Au-pair von einem Elternteil betreut. 

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Taschengeld

In der Schweiz bekommen Au-pairs einen Lohn, der aus Taschengeld und Naturallohn besteht. Den Naturallohn erhält es in Form von Kost und Logis. Dies entspricht pauschal 990 CHF. Das Taschengeld richtet sich nach Kanton und Alter. Es muss den kantonalen und den von den zuständigen Verbänden aufgestellten Richtlinien entsprechen und beträgt in der Regel zwischen 500 und 800 CHF netto im Monat.
Bei Arbeitsunfähigkeit besteht trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Lohn wird auch während Ferien und Feiertagen gezahlt. Von dem Taschengeld als Lohn muss noch die Quellensteuer abgezogen werden. Die Gastfamilie muss dazu beim kantonalen Steueramt ein Abrechnungsformular einreichen.

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Kost & Logis

Für die Mithilfe bei der Kinderbetreung und im Haushalt erhält ein Au-pair freie Kost und Logis. Außerdem bekommt es auch ein eigenes Zimmer.

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Arbeitszeit

In der Schweiz werden Au-pairs nur halbtags beschäftigt und arbeiten nicht mehr als 30 Stunden pro Woche. In der Regel betrifft das die Tage Montag bis Samstag. Während mindestens der Hälfte seiner Arbeitszeit wird das Au-pair von einem Elternteil betreut. Die Arbeitszeit muss es erlauben, an einem Sprachkurs teilzunehmen.

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Freizeit und Urlaub

Ein Au-pair hat Anspruch auf mindestens einen ganzen freien Tag pro Woche. Je nach Kanton kann es hierzu noch weitere Bestimmungen geben.

Die Anzahl der Urlaubstage richten sich nach dem Alter. Au-pairs bis zum vollendeten 20. Lebensjahr profitieren von 5 Wochen bezahltem Urlaub im Jahr. Au-pairs über 20 haben Anspruch auf 4 Urlaubswochen im Jahr. Je nach Kanton kann es hier noch weitere oder andere Bestimmungen geben.

In der Schweiz gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

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Sprachkurs

Au-pairs, die in der Schweiz arbeiten, müssen einen Sprachkurs in der am Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache besuchen. Um genau zu wissen, wer die Kursgebühren übernehmen wird, informieren Sie sich bei der entsprechenden kantonalen Arbeitsmarktbehörde. Der Sprachkurs muss bei einem Aufenthalt von einem Jahr mindestens 120 Stunden umfassen (etwa 2-3 Stunden pro Woche). Sprachkurse von Privatpersonen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

 

Au-pair-Versicherung

Au-pairs sind genau wie alle anderen Arbeitnehmer in der Schweiz beitragspflichtig. Die Kosten der Sozialbeiträge werden in der Regel zur Hälfte von ihm und zur anderen Hälfte von der Gastfamilie getragen. Damit die Beiträge eingezahlt werden können, muss die Gastfamilie einen Versicherungsausweis bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) beantragen. Die Beiträge in Höhe von insgesamt 12,5 Prozent, die unabhängig vom Gesamtbetrag des Taschengelds sind, setzen sich zusammen aus Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsausfallentschädigungen (EO) sowie Arbeitslosenversicherung (ALV). Sie sind sowohl für den Barlohn als auch für den Naturallohn zu entrichten.

Darüber hinaus profitiert das Au-pair während seines Aufenthaltes in der Schweiz von einer Krankenversicherung, Unfallversicherung (UVG) und Pensionsversicherung (BVG). Je nach Kasse und gewählter Deckung unterscheiden sich hier die monatlichen Beiträge, welche zumindest zur Hälfte von der Gastfamilie übernommen werden. Eine Ausnahme ist hier die Betriebsunfallversicherung (BU), die ausschließlich von der Gastfamilie zu zahlen ist.

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Reisekosten

In einigen Kantonen müssen die Gastfamilien die Reisekosten ihres Au-pairs übernehmen. Informationen dazu gibt es bei der entsprechenden kantonalen Arbeitsmarktbehörde.

 

Führerschein

Bitte vor der Abreise in die Schweiz in Erfahrung bringen: Erwartet die Gastfamilie, dass das Au-pair ihr Familienauto fährt? Wenn ja, sollte sichergestellt werden, dass der Führerschein des Au-pairs in der Schweiz gültig ist. Außerdem sollten folgende Fragen vorab mit der Gastfamilie geklärt werden: Was geschieht im Falle eines Unfalls? Wer haftet bei Sachschäden und kommt dafür in welcher Höhe auf? Oft ist es möglich, die Fahrzeugversicherung der Gastfamilie auf das Au-pair auszuweiten.

 

Nützliche Links:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.