Einreisebestimmungen für Au-pairs in Island

Was müssen Au-pairs für die Einreise nach Island beachten? Wird ein Visum benötigt? Alle wichtigen Infos, die vor der Abreise und nach direkter Ankunft in Island wichtig sind, sowie die unterschiedlichen Bestimmungen für EU- und Nicht-EU-Bürger gibt es hier.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für EWR-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich. 

EWR-Bürger

Alle EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen (ohne die Schweiz)

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Nicht-EWR-Bürger

Staatsangehörige aller anderen Länder

Au-pairs aus EWR-Staaten

Au-pairs aus Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.

Das gleiche gilt für Au-pairs aus allen anderen EWR-Staaten, die bis zu 3 Monate in Island bleiben wollen.
Bei längeren Aufenthalten muss das Au-pair nach Ankunft in Island eine Registrierung im Nationalregister bei "Registers Iceland" beantragen. 

 

Au-pairs aus Nicht-EWR-Staaten

Au-pairs aus Nicht-EWR-Staaten müssen eine zeitlich begrenzte Au-pair-Genehmigung beantragen. Wenn der Antragsteller kein Visum benötigt, darf er sich während der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung in Island aufhalten. Benötigt der Antragsteller ein Visum, darf er sich während der Beantragung und Bearbeitung der Au-pair-Genehmigung nicht in Island aufhalten. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Au-pair-Genehmigung.
  • Ein Passfoto (35mm x 45mm).
  • Eine Kopie des Reisepasses. Der Reisepass muss nach der geplanten Rückreise noch 3 Monate gültig sein.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis (darf bei Einreichen des Antrags nicht älter als 6 Monate sein).
  • Eine Krankenversicherung (Mindestdeckung 2.000.000 IKR, die Versicherung muss bei einer in Island anerkannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.).
  • Ein schriftlicher Au-pair-Vertrag. Der Vertrag ist nur bei der Immigrationsbehörde Utlendingastofnun (UTL) und beim Arbeitsamt erhältlich.

Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhält das Au-pair ein so genanntes D-Visum von der nächstgelegenen isländischen Botschaft, die ein solches Visum erteilen kann.

Nach Ankunft in Island muss sich das Au-pair auf der Meldebehörde Þjóðskrá registrieren und bei der Immigrationsbehörde Utlendingastofnun (UTL) ein Gesundheitszeugnis abgeben.

 

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.