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Kindergeld
Diese Information gilt nur für junge Deutsche, die als Au pair ins Ausland gehen, und ihre Eltern.
Wenn junge Leute nach der Schule als Au pair ins Ausland gehen, stellt sich für viele Eltern die Frage, ob sie während des Au pair-Aufenthaltes weiter Kindergeld für ihr Kind bekommen können.
Das Kindergeld kann unter Umständen weiter gezahlt werden, wenn das Kind Sprachkurse in einem bestimmten Umfang besucht und der Au pair-Aufenthalt somit als Teil der Ausbildung angesehen werden kann.
Diese Frage beschäftigt zurzeit auch den Bundesfinanzhof.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir raten allen Eltern, sich bei den zuständigen deutschen Behörden zu informieren. Angestellte wenden sich am besten an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Beamte an das jeweilige Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Der Besuch des Sprachkurses kann mit dem Formular E402 nachgewiesen werden.
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