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Au Pair Programm Deutschland

Informationen für Nicht-EU-Bürger

 

Bist du EU- oder EFTA-Bürger? Dann gelten für dich andere Regeln. Bitte informiere dich hier.

Du kommst aus einem Nicht-EU-Land? Hast du den Quick Check schon gemacht? Hier gibt es Infos rund um Visa und Dokumente, die du für dein Gastland Deutschland brauchst.

Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Denke früh genug daran, das Visum zu beantragen. Es kann einige Zeit vergehen, bis du dein Visum bekommst.

 

Schritt 1: Prüfe, ob dein Reisepass gültig ist

Stelle sicher, dass du einen gültigen Reisepass besitzt, bevor du deine Reise planst.

Schritt 2: Lass dir Einladungsschreiben und Vertrag schicken

Die zukünftige Gastfamilie schickt dir per Post den unterschriebenen Vertrag und ein Einladungsschreiben. Diese Dokumente brauchst du zur Beantragung deines Visums. Daher ist es wichtig, sie rechtzeitig zu haben. Hier findest du das Einladungsschreiben und den Vertrag zum Herunterladen.

Schritt 3: Beantrage dein Visum

Voraussetzungen:

1. Die deutsche Botschaft prüft deine Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Welche Kenntnisse als ausreichend gelten, entscheidet die deutsche Botschaft deines Landes. Erkundige dich vorher bei der Botschaft, ob deine Sprachkenntnisse für ein Visum ausreichen.

2. In Deutschland darf man nur bis zu einem bestimmten Alter als Au Pair arbeiten. Wenn du das Visum beantragst, darfst du jedoch noch nicht älter als 24 Jahre sein.

3. Insgesamt solltest du diese Dokumente mitnehmen, wenn du bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland ein Visum beantragst:

  • einen von der Gastfamilie unterschriebenen Au Pair-Vertrag (Original)
  • das Einladungsschreiben deiner Gastfamilie (Original)
  • deinen gültigen Reisepass
  • eine Versicherungsbestätigung, die du von deiner Gastfamilie bekommen hast (deine Gastfamilie verpflichtet sich dazu mit dem Einladungsschreiben)

Der Beginn der Au Pair Beschäftigung laut Au Pair Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen. Die geplante Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen.

Wenn das Visum erteilt wird, kannst du aus deinem Land ausreisen. Bis das Visum ausgestellt ist, solltest du je nach Land zwischen 6 Wochen bis zu ca. 3 Monaten einplanen. Wenn du es genau wissen möchtest, rufst du am besten die deutsche Botschaft an und fragst nach.

Es können auch weitere Dokumente von dir verlangt werden, zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis. Auch hier empfehlen wir, bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland nachzufragen.

Schritt 4: Anmeldung im Gastland

Nachdem du in Deutschland angekommen bist, muss dich deine Gastfamilie bei dem Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde anmelden. Die Aufenthaltsgenehmigung bekommst du erst einmal für 3 Monate ausgestellt, danach musst du sie verlängern.

Seit dem 1. September 2011 müssen Au Pairs in Deutschland einen elektronischen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde vor Ort beantragen. Das ist der so genannte eAufenthaltstitel. Dazu wird ein biometrisches Passbild benötigt. Die Kosten variieren je beantragter Aufenthaltsdauer: Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr kostet 100 Euro. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Aushändigung beträgt nach den derzeitigen Erfahrungswerten etwa 3 bis 4 Wochen. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde zu erkundigen. 


Sonderreglungen für bestimmte Länder

1.) Bist du Staatsbürger aus Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Taiwan, Südkorea oder Hong Kong? Dann kannst du auch ein Working Holiday Maker Visum beantragen.

Oder 2.) Visumsbefreiung bei der Einreise: Au Pairs aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland sowie den USA dürfen zunächst ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen dann aber vor Ort ihr Visum beantragen. Wichtig ist hierbei: Der Aufenthaltstitel muss bei der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten nach der Einreise und vor Aufnahme der Tätigkeit als Au Pair beantragt werden.

Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht erlaubt

Visumspflichtige Au Pairs dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, für die ihr Visum erteilt wurde. Andere Tätigkeiten sind laut der Ausländerbehörde der Stadt Berlin grundsätzlich nicht erlaubt.

Mehr Infos für Au Pairs in Deutschland:

Weitere Informationen für Gastfamilien in Deutschland

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Auf Deutsch: Informationen für Nicht-EU-Bürger
In English: Information for non-EU citizens
En Français: Informations pour ressortissants hors UE
In Italiano: Informazioni dedicate ai cittadini extra UE
In het Nederlands: Info voor niet-EU-burgers in Duitsland


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