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Au Pair Programm Italien

Informationen für Nicht-EU-Bürger

 

Bist du EU- oder EFTA-Bürger? Dann gelten für dich andere Regeln. Bitte informiere dich hier.

Bist du Nicht-EU-Bürger? Hast du den Quick Check schon gemacht? Hier werden dir die Formalitäten Schritt für Schritt erklärt.

Für Aufenthalte von bis zu maximal 90 Tagen musst du ein Kurzzeitvisum beantragen. Für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten bis zu einem Jahr ist ein Nationales Visum (visto nazionale di lunga durata per motivi di lavoro subordinato) zu beantragen. Das Visum erhältst du bei der italienischen Botschaft in deinem Heimatland vor der Einreise nach Italien. Für genaue Informationen wendest du dich am besten an die nächstgelegene italienische Botschaft.

 

Schritt 1: Prüfe, ob du einen gültigen Reisepass hast

Du brauchst unbedingt einen gültigen Reisepass, um dein Visum beantragen zu können. Am besten kümmerst du dich so früh wie möglich darum. Es kann einige Monate dauern, bis du einen neuen Reisepass erhältst.

Schritt 2: Deine Gastfamilie beantragt eine Arbeitsgenehmigung (autorizzazione al lavoro) für dich

Die Gastfamilie beantragt beim Arbeitsamt der Provinz, in der sie ihren Wohnsitz hat (Ufficio Provinciale del Lavoro), eine Arbeitsgenehmigung (autorizzazione al lavoro) für dich.

Schritt 3: Deine Gastfamilie beantragt eine Unbedenklichkeitserklärung (Nulla Osta) für dich

Nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung muss deine zukünftige Gastfamilie eine Unbedenklichkeitserklärung (Nulla Osta) beim Einheitsschalter (Sportello Unico) der örtlich zuständigen Präfektur beantragen.

Schritt 4: Deine Gastfamilie schickt dir die Arbeitsgenehmigung und Unbedenklichkeitserklärung

Beide Dokumente werden per Post an dich geschickt, damit du dein Visum beantragen kannst.

Schritt 5: Bei der italienischen Botschaft in deinem Heimatland kannst du dann das Visum beantragen

Wichtig: Die für das Visum erforderliche Arbeitsgenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn du nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung nach Italien einreist.

Schritt 6: Melde dich in Italien bei der Ausländerbehörde (Questura) an

Um dich legal in Italien aufhalten zu können, musst du dich innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in Italien bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (Questura) melden. Dort beantragst du einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme eines abhängigen Arbeitsverhältnisses (permesso di soggiorno per lavoro subordinato).

Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist, dass du:

  • entweder über die staatliche italienische Krankenversicherung (Servizio Sanitario Nazionale)
  • oder für die gesamte Dauer des Aufenthaltes bei einer ausländischen Krankenkasse versichert bist, deren Versicherungsschutz auch in Italien gilt.

Alternativen zum Au Pair Visum

Wenn du aus Kanada, Australien oder Neuseeland kommst, dann kannst du auch ein Working Holiday Visum beantragen.

Eine weitere Alternative ist ein Sprachkursvisum, Voraussetzungen dafür sind:

  • Nachweis der Anmeldung bei einer italienischen Sprachschule oder Universität
  • Nachweis einer Unterkunft in Italien
  • Ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt
  • Eine gültige Krankenversicherung
  • Ein Rückflugticket oder ausreichend Geld für die Rückreise

Die italienische Botschaft in deinem Heimatland ist dir bei Fragen sicherlich behilflich.

Weitere Informationen für Au Pairs im Gastland Italien:

Weitere Informationen für Gastfamilien in Italien

Quellen:

Italienisches Innenministerium

Italienisches Arbeitsministerium

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[Stand: Juli 2011]

 

 
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Auf Deutsch: Informationen für Nicht-EU-Bürger
In English: Information for non-EU citizens
En Français: Informations pour ressortissants hors UE
In Italiano: Informazioni dedicate ai cittadini extra UE
In het Nederlands: Info voor niet-EU-burgers in Italië


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