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Au Pair Programm ItalienInformationen für Nicht-EU-Bürger
Bist du Nicht-EU-Bürger? Hast du den Quick Check schon gemacht? Hier werden dir die Formalitäten Schritt für Schritt erklärt. Für Aufenthalte von bis zu maximal 90 Tagen musst du ein Kurzzeitvisum beantragen. Für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten bis zu einem Jahr ist ein Nationales Visum (visto nazionale di lunga durata per motivi di lavoro subordinato) zu beantragen. Das Visum erhältst du bei der italienischen Botschaft in deinem Heimatland vor der Einreise nach Italien. Für genaue Informationen wendest du dich am besten an die nächstgelegene italienische Botschaft. Schritt 1: Prüfe, ob du einen gültigen Reisepass hastDu brauchst unbedingt einen gültigen Reisepass, um dein Visum beantragen zu können. Am besten kümmerst du dich so früh wie möglich darum. Es kann einige Monate dauern, bis du einen neuen Reisepass erhältst. Schritt 2: Deine Gastfamilie beantragt eine Arbeitsgenehmigung (autorizzazione al lavoro) für dichDie Gastfamilie beantragt beim Arbeitsamt der Provinz, in der sie ihren Wohnsitz hat (Ufficio Provinciale del Lavoro), eine Arbeitsgenehmigung (autorizzazione al lavoro) für dich. Schritt 3: Deine Gastfamilie beantragt eine Unbedenklichkeitserklärung (Nulla Osta) für dichNach Erhalt der Arbeitsgenehmigung muss deine zukünftige Gastfamilie eine Unbedenklichkeitserklärung (Nulla Osta) beim Einheitsschalter (Sportello Unico) der örtlich zuständigen Präfektur beantragen. Schritt 4: Deine Gastfamilie schickt dir die Arbeitsgenehmigung und UnbedenklichkeitserklärungBeide Dokumente werden per Post an dich geschickt, damit du dein Visum beantragen kannst. Schritt 5: Bei der italienischen Botschaft in deinem Heimatland kannst du dann das Visum beantragenWichtig: Die für das Visum erforderliche Arbeitsgenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn du nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung nach Italien einreist. Schritt 6: Melde dich in Italien bei der Ausländerbehörde (Questura) anUm dich legal in Italien aufhalten zu können, musst du dich innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in Italien bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (Questura) melden. Dort beantragst du einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme eines abhängigen Arbeitsverhältnisses (permesso di soggiorno per lavoro subordinato). Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist, dass du:
Alternativen zum Au Pair Visum Wenn du aus Kanada, Australien oder Neuseeland kommst, dann kannst du auch ein Working Holiday Visum beantragen. Eine weitere Alternative ist ein Sprachkursvisum, Voraussetzungen dafür sind:
Die italienische Botschaft in deinem Heimatland ist dir bei Fragen sicherlich behilflich. Weitere Informationen für Au Pairs im Gastland Italien:
Weitere Informationen für Gastfamilien in Italien Quellen: Italienisches Innenministerium Italienisches Arbeitsministerium [Stand: Juli 2011]
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