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Au Pair Programm Niederlande

Informationen für Nicht-EU-Bürger

 

Du bist EU- oder EFTA-Bürger? Dann gelten für dich andere Regelungen. Bitte informiere dich hier.

Du bist Nicht-EU-Bürger? Du hast den Quick Check schon gemacht? Hier werden dir die Formalitäten und Visabestimmungen für deine Einreise in die Niederlande Schritt für Schritt erklärt.

 

Schritt 1: Prüfe, ob dein Reisepass gültig ist

Stelle sicher, dass du einen gültigen Reisepass besitzt, bevor du deine Reise planst.

Schritt 2: Beantrage eine reguläre vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV)

Wenn du länger als drei Monate als Au Pair in den Niederlanden arbeiten möchtest, benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis. Darüber hinaus benötigen die meisten Ausländer ein zusätzliches Visum, bevor sie in die Niederlande einreisen können – die reguläre vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV)*. Du kannst dieses spezielle Visum bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat in deinem Heimatland selbst beantragen. Du kannst deine Gastfamilie aber auch darum bitten, einen so genannten Request for Advice (adviesprocedure) einzureichen, der dem eigentlichen Visumsantrag vorausgeht. Bei positiver Antwort kannst du das Visum beantragen. Der Antrag für die Aufenthaltserlaubnis (MVV) als Au Pair kostet 600 Euro, die im Falle einer Ablehnung nicht erstattet werden. Aus diesem Grund ist ein Request for Advice empfehlenswert.

*Hinweis: Staatsbürger der folgenden Länder sind von der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (MVV) befreit: Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Vatikanstadt, USA und Südkorea.

Schritt 3: Melde dich bei deiner Ankunft bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung deiner Gastfamilie

Bei deiner Ankunft in den Niederlanden musst du dich bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung deiner Gastfamilie melden. Dort werden deine persönlichen Daten in einem Verwaltungsregister (Gemeentelijke Basisadministratie Persoonsgegevens GBA) aufgenommen. Bitte beachte, dass du eine beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde benötigst.

Schritt 4: Beantrage bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis

Wenn du dich bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung deiner Gastfamilie angemeldet hast, musst du bei der Einwanderungsbehörde (Immigratie- en Naturalisatiedienst IND) eine Aufenthaltserlaubnis (verblijfsvergunning VVR) beantragen. Vereinbare zunächst einen Termin bei der IND in deiner Nähe. Die Behörde sagt dir, welche Dokumente du zum vereinbarten Termin mitbringen musst. Beachte bitte, dass der Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis 300 Euro kostet, falls du bereits eine MVV hast. Ansonsten kostet der Antrag 600 Euro. Die Aufenthaltserlaubnis ist maximal 12 Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Vergiss nicht, mit deiner Gastfamilie den offiziellen Au Pair Vertrag abzuschließen. Du musst außerdem eine Erklärung (Declaration of Awareness) unterschreiben. Hierin wird erklärt, dass dein Aufenthalt in den Niederlanden befristet (bewustverklaring) ist und du in den Niederlanden auf Tuberkulose untersucht wirst*.

*Hinweis: Staatsbürger aus Australien, Kanada, Israel, Japan, Monaco, Neuseeland, Surinam und den Vereinigten Staaten von Amerika sind von dieser Untersuchung ausgenommen.    

Alternative für Staatsbürger aus Kanada, Australien und Neuseeland

Das Working Holiday Programm (für Kanada) bzw. das Working Holiday Scheme (für Australien und Neuseeland) bietet dir eine interessante Alternative, um als Au Pair in den Niederlanden arbeiten zu können.
 

Weitere Informationen für Au Pairs zum Gastland Niederlande:

Weitere Informationen für Gastfamilien in den Niederlanden

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[Stand: Oktober 2011]

 

 
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In English: Information for non-EU citizens
En Français: Informations pour ressortissants hors UE
In Italiano: Informazioni dedicate ai cittadini extra UE
In het Nederlands: Info voor niet-EU-burgers in Nederland


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