In Neuseeland gibt es kein spezielles Au Pair Programm. Allerdings kann man im Rahmen des Working Holiday Scheme als Au Pair arbeiten, kann aber auch jede andere Tätigkeit aufnehmen.
Working Holiday Scheme
Voraussetzungen
Alter: 18 bis 30 Jahre
Arbeitszeit: 30-35 Std./Woche
Taschengeld: 150-180 NZD pro Woche
Bedingungen
Working Holiday Maker:
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dürfen keine Kinder mit ins Land bringen
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können für maximal 3 Monate ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen
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benötigen einen Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Ausreise aus Neuseeland gültig ist
Aufenthaltsdauer: Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 12 Monate. Ausnahmen gelten für Working Holiday Maker aus Großbritannien (bis zu 23 Monate) sowie aus Malaysia und Singapur (6 Monate).
Für Staatsangehörige vieler Länder ist nur eine maximale Arbeitszeit von 3 Monaten pro Arbeitgeber erlaubt. Für deutsche Working Holiday Maker wurde diese 3-Monats-Beschränkung aufgehoben.
Zugelassene Länder:
Staatsangehörige aus folgenden Ländern können ein Working Holiday Visum beantragen:
Argentinien, Belgien, Brasilien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Hongkong (HKSAR), Irland, Italien, Japan, Kanada, Korea, Lettland, Malaysia, Malta, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Peru, Polen, Schweden, Singapur, Slowenien, Spanien, Taiwan, Thailand, Tschechien, USA, Uruguay
Die jeweiligen Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen sind nicht einheitlich geregelt. Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie hier.
Visum: Für die Beantragung des Visums sind ein gültiger Reisepass sowie eine Kreditkarte notwendig. Hinweise zur Beantragung des Visums finden Sie auch auf den Seiten der neuseeländischen Botschaft.
Reisekosten: Hin- und Rückreisekosten trägt das Au Pair.
Hinweis für Gastfamilien: Wenn Sie Reisekosten teilweise freiwillig übernehmen wollen, empfehlen wir, dies erst nach erfolgreichem Aufenthalt des Au Pairs zu tun. Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen!
Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung seines Lebensunterhaltes verfügen (mindestens NZ$4,200). Außerdem muss er ein Rückflugticket bzw. genügend Geld zum Erwerb eines solchen haben.
Krankenversicherung: Der Working Holiday Maker benötigt für die gesamte Dauer des Aufenthalts eine eigene private Krankenversicherung, die er vor der Einreise nach Neuseeland abschließen muss. Es gibt bestimmte Anbieter speziell für Working Holiday Maker, die Sie im Internet durch Recherche finden können.
Bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, ob und wie Sie abgesichert sind.