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Au Pair Programm in Schweden

Alter: 18 - einschließlich 30 Jahre

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit für Au Pairs in Schweden beträgt nicht mehr als 25 Stunden pro Woche und nicht mehr als 5 Stunden pro Tag. Die Gastfamilie kann das Au Pair bitten, 1-2 Mal pro Woche zusätzlich abends Babysitting zu machen.

Taschengeld: monatlich mindestens 3500 SEK brutto

Reisekosten: Das Au Pair muss die Reisekosten selbst tragen. Wenn die Gastfamilie für einen Teil der Reisekosten aufkommen möchte, empfehlen wir, nach einem erfolgreichen Aufenthalt des Au Pairs die Hälfte der Reisekosten zu übernehmen.

Voraussetzungen: Ein Aufenthalt als Au pair in Schweden sollte dazu dienen, die schwedische Sprache und Kultur kennen zu lernen sowie dazu, internationale Erfahrung zu sammeln. Junge Leute, die als Au Pair nach Schweden gehen möchten, sollten ein besonderes Interesse am Erlernen der schwedischen Sprache haben und sollten nachweisen können, dass sie vom Erlernen der schwedischen Sprache und Kultur profitieren.

Aufenthaltsdauer: Au Pairs können eine Arbeitserlaubnis für maximal 12 Monate bekommen.

Arbeitsangebot: Die Gastfamilie muss dem Au Pair ein schriftliches Arbeitsangebot machen, das Folgendes umfasst:

  • nicht mehr als 25 Stunden pro Woche
  • die Möglichkeit, in der verbleibenden freien Zeit einen Sprachkurs zu besuchen (eine Anmeldebestätigung über einen solchen Sprachkurs ist dem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis beizufügen)
  • freie Kost und Logis
  • ein monatliches Taschengeld von mindestens 3500 SEK brutto

Das Au Pair benötigt dieses Arbeitsangebot von der Gastfamilie, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Vertrag: Laut des schwedischen Migrationsamtes (migrationsverket) gibt es keinen offiziellen Vertrag für Au Pairs oder Working Holiday Maker in Schweden. Ein schriftliches Arbeitsangebot ist daher ausreichend (s.o.). Das schwedische Arbeitsamt stellt jedoch einen Mustervertrag zur Verfügung, den Au Pairs und Gastfamilien nutzen können.

Versicherung: Au Pairs, die ja nur eine begrenzte Zeit lang in Schweden bleiben, haben keinen Anspruch auf dieselben Sozialleistungen wie Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Schweden haben. Au Pairs sollten sich daher erkundigen, welche Art von Versicherungsschutz sie benötigen, um im Falle von Krankheit oder Unfall ausreichend versichert zu sein.  

Sprachkurs: Ein Au Pair kommt hauptsächlich nach Schweden, um seine/ihre Kenntnisse der schwedischen Sprache und Kultur zu vertiefen Aus diesem Grund muss die Gastfamilie sicherstellen, dass dem Au Pair genügend freie Zeit zur Verfügung steht, um einen Sprachkurs zu besuchen. Dem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis ist außerdem eine Anmeldebestätigung in einem Schwedischkurs beizufügen.

Bedingungen für Au Pairs aus der EU und dem EWR

Arbeitserlaubnis: Au Pairs aus den Mitgliedsstaaten der EU und des EWR benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Schweden zu arbeiten. Sie können sofort eine Arbeit aufnehmen - selbst dann, wenn sie noch keine Aufenthaltserlaubnis haben. Au Pairs aus den Nordischen Ländern (Dänemark, Finnland, Island und Norwegen) benötigen ebenfalls keine Arbeitserlaubnis.

Aufenthaltsgenehmigung: Au Pairs aus den Mitgliedsstaaten des EWR und der EU benötigen zur Einreise nach Schweden nur einen gültigen Reisepass. Wenn sie weniger als 3 Monate in Schweden bleiben, benötigen sie auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten müssen sie aber eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine solche Aufenthaltsgenehmigung kann auch nach der Einreise nach Schweden beantragt werden. Dazu sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein Antragsformular
  • dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizulegen
  • einen vom Arbeitgeber ausgestellten und unterschriebenen Beschäftigungsnachweis  (siehe auch „Beschäftigungsnachweis“)
  • eine Bestätigung über die Anmeldung in einem Schwedischkurs

Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ist gebührenfrei.

Bürger der Nordischen Länder (Dänemark, Finnland, Island and Norwegen) benötigen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Beschäftigungsnachweis: Dieser wird zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Der Beschäftigungsnachweis muss von der Gastfamilie ausgestellt und unterschrieben werden und die folgenden Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Gastfamilie
  • Angaben über die wöchentliche Arbeitszeit
  • eine Beschreibung der Arbeit des Au Pairs einschließlich seiner/ihrer Aufgaben und Pflichten
  • die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche


Au Pairs aus Nicht-EU und Nicht-EWR-Staaten

Arbeitserlaubnis: Au Pairs aus Staaten, die nicht Mitglied der EU oder des EWR sind, müssen vor der Einreise nach Schweden eine Arbeitserlaubnis beantragen, die in Form eines Stickers in ihrem Reisepass eingeklebt wird.
Achtung: Au Pairs sollten darauf achten, dass ihr Reisepaß nicht während ihres Aufenthaltes in Schweden ungültig wird, denn die Arbeitserlaubnis ist auf keinen Fall länger gültig als der Pass, in den sie eingeklebt wird.

Es sind folgende Dokumente nötig, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen:

  • Das Arbeitsangebot der Gastfamilie in zweifacher Ausfertigung, das Folgendes umfasst:
    (1) nicht mehr als 25 Arbeitsstunden pro Woche, (2) Schwedischkurse während eines Großteils der dem Au Pair verbleibenden Freizeit (eine Anmeldebestätigung an einer schwedischen Sprachschule ist dem Antrag auf Arbeitserlaubnis beizufügen), (3) freie Kost und Logis und (4) ein Taschengeld von monatlich mindestens 3500 SEK brutto
  • ein vom Au Pair ausgefülltes Antragsformular (datiert, unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Staatsangehörige der USA benötigen eine US Alien Registration Card im Original oder ein anderes gültiges Visum (Typ A, E, F, G, H, I, J, K, L, O oder R)
  • 2 Passfotos (schwarzweiß)

In der Regel dauert es von der Antragsstellung bis zur Erteilung der Arbeitserlaubnis ungefähr 2-3 Monate.

Aufenthaltsgenehmigung: Au Pairs aus Nicht-EU- oder -EWR-Ländern, die länger als 3 Monate in Schweden bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Bevor das Au Pair nach Schweden einreisen kann, muss die Aufenthaltsgenehmigung in seinen/ihren Reisepass geklebt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung ist bei der schwedischen Botschaft im Heimatland des Au Pairs zu beantragen. Die schwedische Botschaft oder das schwedische Migrationsamt (migrationsverket) entscheiden über den Antrag. Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung ist gebührenfrei.

Bei einigen schwedischen Botschaften muss das Au Pair evtl. zusätzlich eine Personenstandsurkunde (personbevis) der zukünftigen Gastfamilie vorlegen. Die Gastfamilie kann diese Urkunde bei der schwedischen Steuerbehörde Skatteverket beantragen.

Beschäftigungsnachweis: Das Au Pair benötigt einen solchen Nachweis, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Der Beschäftigungsnachweis ist von der Gastfamilie auszustellen und zu unterschreiben und hat die folgenden Angaben zu enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Gastfamilie
  • die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche
  • eine Beschreibung der Tätigkeit einschließlich der Aufgaben und Pflichten

Sobald der schwedischen Botschaft alle Dokumente vorliegen, wird der Antrag an das schwedische Migrationsamt (migrationsverket) weitergeleitet. Die schwedische Botschaft behält den Ausweis oder Reisepass des Au Pairs, bis über den Antrag entschieden wurde. Wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, so wird diese dem Pass oder Personalausweis beigefügt und der Pass oder Personalausweis wird dem Au Pair zugeschickt. 

Schengener Abkommen: Schweden hat das Schengener Abkommen unterzeichnet und ist damit Mitglied der Schengen-Staaten. Somit können Au Pairs, die eine gültige schwedische  Aufenthaltsgenehmigung haben, für maximal 3 Monate in allen Schengen-Staaten umherreisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Um davon profitieren zu können, muss das Au Pair einen gültigen Personalausweis oder Reisepass haben, um sich ausweisen zu können. Folgende Staaten haben das Schengener Abkommen unterzeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien und Schweden


Formulare:

Weiterführende Links in englischer Sprache:

Working Holiday Maker

Schweden hat mit Australien und Neuseeland ein Abkommen über das „Working Holiday Maker Programme“ unterzeichnet. Im Rahmen dieses Programmes können junge Menschen aus Australien und Neuseeland nach Schweden kommen und junge Schweden nach Australien und Neuseeland gehen.

Alter: 18 bis 30 Jahre

Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 25 Stunden, wobei 5 Stunden pro Tag nicht überschritten werden sollten. Zusätzlich kann die Gastfamilie darum bitten, dass der Working Holiday Maker an 2 Abenden pro Woche Babysitting macht. 

Taschengeld: monatlich mindestens 3500 SEK brutto

Reisekosten: Der Working Holiday Maker muss selbst für seine Reisekosten aufkommen. Wenn die Gastfamilie einen Teil der Kosten übernehmen möchte, empfehlen wir, erst nach erfolgreichem Aufenhalt von mindestens der Hälfte der vereinbarten Zeit 50% der Kosten zu übernehmen.

Voraussetzungen:

  • der Hauptgrund für den Aufhalt in Schweden sollte Urlaub sein
  • jeder, der als Working Holiday Maker nach Schweden fahren möchte, muss im Besitz eines gültigen Reisepasses sein
  • er oder sie muss über genügend Geld verfügen, um während der ersten drei Monate des Aufenthaltes in Schweden für sich selbst sorgen zu können (mindestens 15 000 SEK)
  • Staatsbürger Australiens und Neuseelands müssen eine gültige Krankenversicherung haben
  • die jungen Menschen müssen ein Rückflugticket besitzen oder genügend Geld haben, um ein solches Ticket zu kaufen


Aufenthaltsdauer: höchstens 12 Monate.

Visum: Ein Visum für Working Holiday Maker kann nur einmal beantragt werden. Das Visum kann bei der schwedischen Botschaft in Australien oder Neuseeland  beantragt werden oder bei einer schwedischen Botschaft oder einem schwedischen Konsulat in dem Land, in dem der Antragsteller zu dem Zeitpunkt seinen Wohnsitz hat. Das Visum sollte mindestens 6 Wochen vor der geplanen Einreise nach Schweden beantragt werden. Es muss in Form eines Stickers in den Reisepaß des Working Holiday Makers geklebt werden, bevor er oder sie nach Schweden einreist.

Visagebühren: Die Beantragung eines Working Holiday Visums kostet 1000 SEK. Falls das Visum nicht erteilt wird, können diese Gebühren nicht erstattet werden.

Versicherung: Working Holiday Maker, die nur für eine begrenzte Zeit in Schweden leben, haben keinen Anspruch auf dieselben Sozialleistungen wie schwedische Bürger. Deshalb sollten sie sich vor ihrer Abreise erkundigen, welchen Versicherungen sie benötigen, um im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls ausreichend versichert zu sein. 

Sprachkurs: Die Gastfamilie sollte dafür sorgen, dass dem Working Holiday Maker genügend freie Zeit zur Teilnahme an einem Sprachkurs zur Verfügung steht. Eine Bestätigung über die Anmeldung zu einem Sprachkurs ist bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis vorzulegen.

Arbeitserlaubnis: Working Holiday Maker dürfen einer Arbeit nachgehen, um ihre Reise- und Lebenshaltungskosten in Schweden zu decken. Zu diesem Zweck benötigen sie eine Arbeitserlaubnis. Working Holiday Maker können sich nach ihrer Ankunft in Schweden sofort um Arbeit bemühen, dürfen jedoch nur zeitlich befristete Jobs annehmen.

Achtung: Working Holiday Maker sollten sicherstellen, dass ihr Pass nicht während ihres Aufenthaltes in Schweden ungültig wird, denn die Arbeitserlaubnis ist nicht über den Pass hinaus gültig.

Working Holiday Maker benötigen die folgenden Dokumente um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen:

  • Das Arbeitsangebot der Gastfamilie in 2facher Ausfertigung, das Folgendes umfasst:
    (1) nicht mehr als 25 Arbeitsstunden pro Woche, (2) Schwedischkurse während eines Großteils der dem Au Pair verbleibenden Freizeit (eine Anmeldebestätigung an einer schwedischen Sprachschule ist dem Antrag auf Arbeitserlaubnis beizufügen), (3) freie Kost und Logis und (4) ein Taschengeld von monatlich mindestens 3500 SEK brutto
  • ein vom Au Pair ausgefülltes Antragsformular (datiert, unterschrieben und in zweifacher Ausführung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Staatsangehörige der USA benötigen eine US Alien Registration Card im Original oder ein anderes gültiges Visum (Typ  A, E, F, G, H, I, J, K, L, O oder R)
  • 2 Passfotos (schwarzweiß)


Die Visagebühren betragen 1000 SEK. Falls das Visum nicht erteilt wird, kann diese Gebühr leider nicht erstattet werden.

Formulare:

Eine Liste der schwedischen Botschaften im Ausland finden Sie hier (englisch)

Weiterführende Links in englischer Sprache:

 

 
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