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Au Pair Programm in der Schweiz
Wichtiger Hinweis für Schweizer Gastfamilien und Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern, die in die Schweiz möchten!
Das Kontingent an Kurzaufenthaltsbewilligungen für Au Pairs aus Drittstaaten wurde reduziert. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige kantonale Behörde, wenn Sie ein Au Pair aus einem Nicht-EU-Staat einladen möchten! Bewilligungen erhalten ohne Visumspflicht: - Au Pairs aus den EU/EFTA-Staaten mit Visumspflicht - Au Pairs aus Drittstaaten (z.B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Thailand etc). Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Bewilligungen für Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten wurden streng limitiert. Bitte informieren Sie sich bei den kantonalen Behörden.
Reisekosten: Die Reisekosten werden in der Regel von den Au Pairs bezahlt. In einigen Schweizer Kantonen müssen die Reisekosten jedoch von der Gastfamilie übernommen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen kantonalen Behörden, um genauere Informationen zu erhalten. Wenn Sie einen Teil der Kosten übernehmen wollen, tun Sie dies bitte erst nach erfolgreichem Aufenthalt von mindestens 50% der vereinbarten Zeit.
Einreisebestimmungen
EU/EFTA
Beitritt 2004/2007
Nicht-EU-Staaten
Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Bewilligungen für Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten wurden streng limitiert. Bitte informieren Sie sich bei den kantonalen Behörden.
Sprachschule: Der Besuch einer Sprachschule ist obligatorisch und hat wöchentlich mindestens 4 Stunden zu umfassen. Die Kurskosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Krankheit/Unfall: Au Pair Angestellte sind vom Arbeitgeber bei einer anerkannten Krankenkasse gegen die Folgen von Krankheit (inkl. Krankentaggeld) und Unfall zu versichern. 100 % der Prämien für die Berufsunfallversicherung und 50 % der übrigen Prämien sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Sozialabgaben: Die Tätigkeit ist vom Arbeitgeber der Ausgleichskasse zu melden. 50 % der Prämien für die Sozialabgaben können Au Pair Angestellten vom Lohn abgezogen werden.
Steuern: Au Pair Angestellte sind steuerpflichtig und darüber von ihrem Arbeitgeber zu informieren. Quellensteuern können Au Pair Angestellten vom Lohn abgezogen werden. Nützliche Informationen können Sie auch beim schweizerischen Bundesamt für Migration erhalten.
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