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Niederlande: Agenturpflicht vorerst verschoben
Eine Pressemitteilung der niederländischen Immigrations- und Einbürgerungsbehörde (IND) machte es offiziell: Das neue Einwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, gilt vorerst nicht. Damit ist es zunächst weiterhin möglich, ohne Agentur Au Pair in den Niederlanden zu werden.
Lange beschlossen und trotzdem noch nicht wirksam: Wann das neue Immigrationsgesetz in den Niederlanden in Kraft tritt, steht noch immer nicht fest. Das neue Gesetz sieht unter anderem eine Agenturpflicht für Au Pairs vor. Ursprünglich sollte es ab 1. Januar 2011 gelten. Doch die damit einhergehende Umstellung der Computersysteme verzögere die Einführung des Gesetzes.
Das erklärt die niederländische Einbürgerungsbehörde (IND). Einen genauen Termin, wann die neue Regelung in Kraft tritt, nennt die Behörde nicht. Aupair World hat nachgefragt: Auch der 1. Juli 2010 als Stichtag für die Übergangsregelung ist hinfällig. Ein wichtiger Beschluss: Denn damit gelten alle Aufenthaltsgenehmigungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgestellt werden, weiterhin bis zu ihrem ausgewiesenen Datum.
EU-Bürger nicht betroffen
Das neue Einwanderungsgesetz betrifft nur Au Pairs, die für einen Aufenthalt in den Niederlanden ein Visum benötigen. EU-Bürger können weiterhin von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen. Es sei denn, sie reisen explizit als Au Pair in die Niederlande ein. In diesen Fall gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für Au Pairs aus visumspflichtigen Ländern. Zum Hintergrund: Das Modern Migration Policy Gesetz (MoMi) wurde bereits am 16. Februar 2010 vom niederländischen Unterhaus bewilligt. Es sieht vor, dass Au Pairs zukünftig nur noch über das Zwischenschalten einer Agentur in den Niederlanden arbeiten können. Die jeweilige Agentur übernimmt dabei eine Art Bürgschaft für das Au Pair. Neben Aufgaben wie der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ist sie auch rechtlich für das Au Pair verantwortlich |
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