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EU-8: Keine Arbeitserlaubnis mehr für Deutschland und Österreich erforderlich!
Am 1. Mai 2011 endet die Übergangsfrist für die 2004 zur EU beigetretenen Länder. Au Pairs aus den neuen Mitgliedsstaaten genießen jetzt volle Freizügigkeit.
Uneingeschränkte Arbeitnehmer-Freizügigkeit: Darüber können sich die Staatsbürger aus den 2004 zur EU beigetretenen Länder freuen. Gemeint sind die sogenannten EU-8 Staaten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Bürger dieser Länder können im Zuge der vollen Arbeitnehmer-Freizügigkeit in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aufnehmen. Für Au Pairs aus den EU-8-Staaten bedeutet das: Sie brauchen nun in sämtlichen EU-Ländern keine Arbeitsgenehmigung mehr. Hintergrund: Während der siebenjährigen Übergangsphase gab es in einigen alten EU-Staaten noch Beschränkungen für Bürger der neuen Mitgliedsländer. Zuletzt hielten diese jedoch nur noch Deutschland und Österreich aufrecht. Ab 1. Mai 2011 sind auch sie hinfällig. Einzige Ausnahme: Rumänien und Bulgarien. Für Staatsbürger dieser Länder gilt die volle Freizügigkeit in allen EU-Ländern erst ab 1. Januar 2014. |
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