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Liechtenstein

Voraussetzungen seitens der Gastfamilie:
Die Gastfamilie darf nicht die gleiche Muttersprache sprechen wie das Au Pair
Es muss immer ein Elternteil der Gastfamilie zu Hause sein. Bei Alleinerziehenden gelten Ausnahmen.

Bitte beachten Sie: Eine Registrierung als Familie ist bei Aupair World möglich, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren ständig in Ihrem Haushalt lebt und die Tätigkeit des Au Pairs zu mindestens 50 % aus Kinderbetreuung besteht.

Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsbewilligung wird für maximal 12 Monate erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Alter: ab 17 Jahren

Sprachkurs: Das Au Pair ist verpflichtet, an einem Deutschkurs teilznnehmen. Der Nachweis über die Teilnahme muss beim Ausländer- und Passamt erbracht werden.

Arbeitszeit: maximal 30 Stunden pro Woche

Lohn:

  • Au Pairs unter 18 Jahren: CHF 985 monatlich  (CHF 1705 abzüglich CHF 720 für Kost und Logis)
  • Au Pairs über 18 Jahren: CHF 1115 monatlich (CHF 1835 abzüglich CHF 720 für Kost und Logis)

Kost und Logis: Zu den Einkünften und Bezügen gehören auch die Leistungen der Gasteltern, etwa freie Kost und Logis. Vom Taschengeld des Au Pairs werden monatlich CHF 720 für Kost und Logis abgezogen.

Sprachkurs: Das Au Pair ist verpflichtet einen Deutschkurs zu besuchen. Der Nachweis darüber wird zur Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung benötigt und muss beim Ausländer- und Passamt erbracht werden. Die Kosten für den Sprachkurs trägt die Gastfamilie.

Sozialabgaben: Die Gastfamilie muss Sozialabgaben für das Au Pair zahlen.

Versicherung: Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Unfallversicherung zugunsten des Au Pairs abzuschließen und die Kosten zu tragen.

Formalitäten

Au Pairs aus dem EWR und der Schweiz
Au Pairs aus dem EWR und der Schweiz brauchen kein Visum. Sie benötigen eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Die zukünftige Gastfamilie muss die Kurzaufenthaltsbewilligung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Au-Pair-Tätigkeit beim Ausländer- und Passamt beantragen. Die Bearbeitungsgebühr für die Kurzaufenthaltsbewilligung von ca. 110 bis 170 CHF (je nach Herkunftsland) ist von der Gastfamilie zu tragen.

Benötigte Dokumente:

  • Arbeitsvertrag
  • Schulbescheinigung über die Teilnahme an einem Deutschkurs


Au Pairs aus allen anderen Staaten
Au Pairs aus allen anderen Staaten benötigen ein Visum und eine Kurzaufenthaltsbewilligung.
Visumspflichtige Au Pairs aus den USA können ihr Visum bei der liechtensteinischen Botschaft in Washington beantragen.

Au Pairs aus allen anderen visumspflichtigen Ländern müssen das Visum bei der schweizer Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.

Die zukünftige Gastfamilie muss die Kurzaufenthaltsbewilligung spätestens vier Wochen vor Beginn der Au-Pair-Tätigkeit beim Ausländer- und Passamt beantragen. Die Bearbeitungsgebühr für die Kurzaufenthaltsbewilligung von ca. 110 bis 170 CHF (je nach Herkunftsland) ist von der Gastfamilie zu tragen.

Benötigte Dokumente:

  • Arbeitsvertrag
  • Schulbescheinigung über die Teilnahme an einem Deutschkurs inkl. Einzahlungsnachweis
  • Unterhaltsgarantie
  • Garantieerklärung

Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:

 

 
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