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Australien

In Australien kann man im Rahmen des Working Holiday Programms als Au Pair arbeiten, kann aber auch jede andere Tätigkeit aufnehmen. Ein spezielles AuPair-Programm kennt man in Australien nicht.

Working Holiday Programm

Voraussetzungen

Alter: 18 bis 30 Jahre (bei Antragstellung)

Arbeitszeit: 30-35 Std./Woche

Taschengeld: 150 -250 AUD/Woche

Bedingungen

Working Holiday Maker dürfen

  • keine finanziell abhängigen Kinder haben
  • sich bei Antragstellung nicht in Australien befinden
  • für maximal 4 Monate ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen

Reisekosten: Hin- und Rückreisekosten trägt das Au Pair.
Hinweis für Gastfamilien: Wenn Sie Reisekosten teilweise freiwillig übernehmen wollen, empfehlen wir, dies erst nach erfolgreichem Aufenthalt des Au Pairs zu tun. Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen!

Akzeptierte Länder:

Staatsangehörige aus folgenden Ländern können ein Working Holiday Maker Visum (Subclass 417) beantragen:

Belgien, China (nur HKSAR), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Republik Korea, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Schweden, Taiwan, USA, Zypern

Staatsangehörige aus Bangladesch, Chile, Indonesien, dem Iran, Malaysia, Thailand, der Türkei und den USA mit einem Hochschulstudium können ein Work and Holiday Visa (Subclass 462) beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der australischen Botschaft.

Aufenthaltsdauer: Das Working Holiday Maker Visum wird für 12 Monate ausgestellt. Der Working Holiday Maker darf jedoch nicht länger als 6 Monate pro Arbeitgeber arbeiten.
Unter bestimmten Umständen kann das Visum auf 2 Jahre verlängert werden. Dazu ist jedoch eine mindestens dreimonatige Tätigkeit als Saisonarbeiter im ländlichen Australien erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichende finanzielle Mittel (ca. AUD 5000) für die erste Zeit seines Aufenthalts verfügen. Außerdem muss er ein Rückflugticket bzw. genügend Geld dafür haben. Dies kann gegebenenfalls nachgeprüft werden. Als Nachweis dient z.B. eine beglaubigte Kopie des Kontoauszuges.

Visum: Für die Beantragung des Visums ist ein gültiger Reisepass sowie eine Kreditkarte notwendig (Kosten: 195 AUD). Das Visum kann nur online auf der Seite des Department of Immigration and Multicultural Affairs beantragt werden.

Nach Ankunft in Australien muss der Working Holiday Maker das Department of Immigration and Multicultural and Indigenous Affairs (DIMA) aufsuchen. Dort wird ihm das Visum in den Reisepass geklebt. Eine Liste der Büros finden Sie hier. Dies gilt nicht für Sie wenn Sie Ihr Visum online über VEVO (Visa Entitlement Verification Online) beantragt haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürger aus Neuseeland benötigen keine Arbeitserlaubnis.
US-Bürger erhalten durch die BUNAC im Rahmen des Working Holiday Programms ein Visum für 4 Monate.

Krankenversicherung: Der Working Holiday Maker benötigt eine eigene private Krankenversicherung, die er vor der Einreise nach Australien abschließen muss. Es gibt bestimmte Anbieter speziell für Working Holiday Maker, die Sie im Internet durch Recherche finden können.
Bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, ob und wie Sie abgesichert sind.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.germany.embassy.gov.au/

Informationen zur Visabeantragung erhalten Sie unter Department of Immigration and Multicultural and Indigenous Affairs

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen.
 

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