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Au Pair in Belgien

Voraussetzungen:

  • Au Pair 
    Grundkenntnisse der Sprache haben, die in der Familie gesprochen wird oder es muss sich dazu verpflichten, diese Grundkenntnisse durch einen Intensivkurs gleich nach Ankunft in Belgien zu erlangen 
    Entweder  Schulabschluss, der im Herkunftsland den Besuch einer Hochschule erlaubt. oder der Nachweis, dass bis zum Alter von 17 Jahren eine Schule besucht wurde.
  • Gastfamilie 
    zu Beginn des Au Pair-Aufenthaltes mindestens ein Kind unter 13 Jahren

Zwischen der Gastfamilie und dem Au Pair muss ein Vertrag geschlossen werden.

Alter: 18 bis 25 Jahre

Aufenthaltsdauer: Ein Au Pair Aufenthalt kann die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.

Taschengeld: mindestens 450 Euro im Monat (Stand:04/2006 )
Das Taschengeld muss per Banküberweisung gezahlt werden

 
Arbeitszeit: 4 Stunden pro Tag und 20 Stunden pro Woche maximal
 
Freizeit: Das Au Pair hat einen Tag pro Woche frei.

Sprachkurs: Während der Aufenthaltsdauer muss das Au Pair einen Sprachkurs bei einer anerkannten Schule besuchen. In diesem Kurs sollte die Sprache gelehrt werden, die in der jeweiligen Region gesprochen wird.
 
Versicherung:  Die Gastfamilie muss eine Krankenversicherung für das Au Pair abschließen. Es ist außerdem ratsam, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die Haftpflicht, Unfall und eventuelle Abschiebekosten mit abdeckt, falls das Au Pair ein Visum benötigt, um nach Belgien zu kommen.
 

Vorbereitung des Au Pair Aufenthaltes bei den Behörden

Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Monacos, Norwegens und Liechtensteins benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis, um in Belgien als Au Pair zu arbeiten.
 

Staatsangehörige von Nicht-EU Staaten benötigen eine gültige Arbeitserlaubnis. Ein Au Pair darf in Belgien zuvor noch keine Arbeitserlaubnis gehabt haben.
Die Gastfamilie muss die Beschäftigungserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis B beim Migrationsamt der Region, in der sie lebt, beantragen. Ein Gesundheitszeugnis des Au Pairs und ein Arbeitsvertrag muss dem Antrag beigelegt werden.
Das Au Pair darf bei der Erteilung der Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis noch nicht 26 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer der Beschäftigungserlaubnis für das Au Pair darf ein Jahr nicht überschreiten.
Eine Gastfamilie kann nicht für mehrere Au Pairs gleichzeitig eine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
Wer länger als drei Monate in Belgien bleiben möchte, benötigt ein Schengen Visum Typ D. Man muss das Visum beantragen, bevor man in Belgien einreist und nachdem die Familie die Beschäftigungserlaubnis und die Arbeitserlaubnis B erhalten hat.
Das Au Pair muss das Visum beim belgischen diplomatischen Dienst oder Konsulat des Landes beantragen, in dem es lebt.

 

Darf eine belgische Familie ein belgisches Au Pair aufnehmen?
 

Das ist dann möglich, wenn zum Beispiel eine flämische Familie ein wallonisches Au Pair einstellt, oder eine wallonische Familie ein flämisches Au Pair einstellt.
 
Nützliche Links:
 
Arbeitserlaubnis für Au Pairs
Informationen über Visa



Wir können trotz sorgfältiger Recherche keine Garantien für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geben.Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auf. Danke.
 

 

 

 

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