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» Startseite » Visa & Bestimmungen » Kanada KanadaIn Kanada gibt es kein klassisches Au Pair Programm. Jedoch bietet das „Live-in Caregiver“ bzw. „Aides familiaux résidants“ Programm professionellen Pflegekräften die Möglichkeit, in einer kanadischen Gastfamilie zu leben und zu arbeiten. Dieses Programm ist nicht nur auf die Kinderbetreuung beschränkt, sondern schließt auch die Pflege alter und behinderter Menschen mit ein. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich als Gastfamilie bei Aupair World registrieren möchten, müssen Sie wenigstens ein minderjähriges Kind haben, das ständig in Ihrem Haushalt lebt. Das Au Pair sollte bei der Kinderbetreuung behilflich sein.
Live-in Caregiver ProgrammVoraussetzungen: Alter: 18 – 30 Jahre
Aufenthaltsdauer: 1 Jahr mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf 2 Jahre Sprachkenntnisse: Als Live-in Caregiver musst Du über gute englische oder französische Sprachkenntnisse verfügen. Das heißt, dass Du in der Lage sein musst, Dich in im täglichen Leben zurechtzufinden. Auch sollte es kein Problem sein, medizinische Anweisungen zu verstehen und im Notfall, ärztliche Hilfe zu rufen. Berufliche Vorkenntnisse: Als Live-in Caregiver musst Du eine Ausbildung oder berufliche Erfahrungen im Pflegebereich haben. Genauer gesagt heißt das:
weitere Bedingungen sind:
Arbeitsbedingungen: Der Live-in Caregiver ist eigenverantwortlich für die Betreuung der Kinder bzw. der anderen pflegebedürftigen Personen zuständig. Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche, maximal jedoch 48 Stunden Bezahlung: Der Live-in Caregiver erhält einen Stundenlohn. Minimum ist der jeweilig festgelegte Mindestlohn der einzelnen Provinzen. Arbeit an Feiertagen sowie Überstunden werden extra vergütet. Die Arbeitsbedingungen variieren je nach Provinz. Für genauere Informationen wende Dich bitte an die jeweilige Provinz. Live-in Caregiver sind einkommenssteuerpflichtig. Unterkunft und Verpflegung: Als Live-in Caregiver musst Du im Haus der Gastfamilie leben. Dazu wird Dir ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Allerdings kann die Gastfamilie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Lohn abziehen. Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag, in dem Aufgaben, Arbeitszeit, Lohn und sonstige Leistungen des Arbeitgebers geregelt sind, ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber sendet dem Live-in Caregiver ein Exemplar dieses Vertrages zu. Dieses muss bei der Beantragung eines Visums eingereicht werden. Erfrage bitte bei der kanadischen Botschaft, ob Du ein Visum benötigst. Arbeitserlaubnis: Die Arbeitserlaubnis kann erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden. Sie wird für ein Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden. Krankenversicherung: Live-in Caregiver sind krankenversichert. Allerdings kann der Versicherungsschutz je nach Provinz erst nach 3-monatigem Aufenthalt in Kraft treten. Für genauere Informationen kontaktiere bitte die Krankenversicherung der jeweiligen Provinz und die Einwanderungsbehörde Citizenship and Immigration Canada (CIC).
Studium: Du hast die Möglichkeit, Dich für Kurse an einer Universität oder einer anderen Bildungseinrichtung einzuschreiben. Sollte die Kursdauer den Zeitraum von 6 Monaten überschreiten, benötigst Du eine Studienerlaubnis. Dir sollte aber bewusst sein, dass der Hauptgrund Deines Aufenthaltes in Kanada die Arbeit als Live-in Caregiver und nicht das Studium ist. Weitere Informationen zum Live-in Caregiver Programm findest Du auf den Webseiten der Einwanderungsbehörde Citizenship and Immigration Canada. Work and Travel ProgrammFür junge Leute aus bestimmten Ländern gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Work and Travel Programmes ein Jahr in Kanada zu arbeiten. Die Zahl der Visa ist allerdings stark limitiert. Wenn das Visum erteilt wird, erhält der Bewerber eine Arbeitserlaubnis mit einem “offenen” Arbeitgeber und einem “offenen” Arbeitsort. Alter: 18 – 30 (aus einigen Ländern bis 35 Jahre) Aufenthaltsdauer: 12 Monate Akzeptierte Länder: Australien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Hongkong, Irland, Italien, Japan, Lettland, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Tschechien Wenn Dein Herkunftsland nicht zu den akzeptierten Ländern gehört, dann kannst Du Dich hier über weitere Möglichkeiten informieren. Die kanadische Seite Foreign Affairs and International Trade könnte auch nützliche Informationen enthalten. Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichende finanzielle Mittel (2500 – 3000 Euro) sowie über ein Rückflugticket verfügen. Visum: Die Anzahl der Visa ist stark limitiert. Deshalb ist eine frühzeitige Visumsbeantragung ratsam. Wende Dich bitte dafür an die für Dein Heimatland zuständige Botschaft. Arbeitserlaubnis: Die Arbeitserlaubnis ist ab dem Datum der Einreise nach Kanada 12 Monate gültig. Einschränkungen: Auf der Arbeitserlaubnis werden jedoch 3 Berufsfelder vermerkt sein, in denen Du nicht arbeiten darfst: in 1) der Kinderbetreuung, 2) der Lehre in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie in 3) Berufen des Gesundheitswesens. Falls Du in einem dieser 3 Berufsfelder arbeiten möchtest, musst Du eine medizinische Untersuchung in Kanada absolvieren und die Arbeitserlaubnis in Kanada abändern lassen. Dazu wendest Du Dich an ein Citizenship and Immigration Canada (CIC) Centre, wo Du medizinische Untersuchungsformulare und Instruktionen erhältst. Nach Erhalt der Untersuchungsergebnisse, wird CIC die Arbeitserlaubnis abändern und die Berufsbeschränkungen aufheben. Versicherung: Teilnehmer des Work and Travel Programmes müssen für die Zeit des Aufenthaltes über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz (einschließlich Krankenhausbehandlung) sowie Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen. Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:
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Auf Deutsch: Kanada
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