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Au Pair in DänemarkAlter: 17 bis 29 JahreArbeitszeit: 18 bis 30 Stunden pro Woche, 3 bis 5 Stunden maximal pro Tag Aufenthaltsdauer: Au Pairs erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr. Diese kann jedoch nicht für länger als die im Vertrag angegebene Dauer ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltgenehmigung bis zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 18 Monaten verlängert werden. Taschengeld: mindestens 3000 DKK brutto pro Monat Bedingungen bezüglich der Sprachkenntnisse: Das Au Pair muss angemessene Dänisch-, Schwedisch-, Norwegisch, Englisch oder Deutschkenntnisse haben. Welche Familien kommen als Gastfamilie in Frage? Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden:
Um in Dänemark Au Pair zu werden, muss man folgende Bedingungen erfüllen:
Reisekosten: Wenn das Au Pair seinen permanenten Wohnsitz außerhalb der EU hat, muss die Gastfamilie die Kosten für das Rückflugticket bezahlen.
Staatsangehörige der neuen EU-Länder (Bulgarien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien) und Staatsangehörige aller anderen Länder müssen beim dänischen Immigration Service einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Au Pair können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland stellen, bevor sie in Dänemark einreisen. Die Botschaft wird den Antrag an den Danish Immigration Service weiterleiten, der ihn dann bearbeitet. Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man folgende Unterlagen:
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: Das Au Pair darf seine Tätigkeit weiterführen während der Immigrationsdienst den Antrag prüft. Das Au Pair muss dann für dieselbe Gastfamilie unter denselben Arbeitsbedingungen wie im bisherigen Vertrag vereinbart weiterarbeiten. Der Vertrag darf nicht verändert werden. Der ursprüngliche Au Pair Vertrag, der zwischen Gastfamilie und Au Pair geschlossen wurde, muss ebenfalls verlängert werden und muss dem Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden. Ein Au Pair darf ohne die Genehmigung des dänischen Immigrationsdienstes keine Arbeit für eine neue Gastfamilie aufnehmen. Achtung: Au Pairs, die illegal arbeiten, drohen Haftstrafen oder sie können des Landes verwiesen werden. Gastfamilien, die illegal ein Au Pair beschäftigen, drohen ebenfalls Haftstrafen. In den 5 Tagen nach Ankunft des Au Pairs, muss er/sie sich beim Central Office of Registration (CPR Office) anmelden. Arbeitserlaubnis / Steuern: Die Aufgaben eines Au Pairs werden nicht als Arbeit angesehen. Aus diesem Grund benötigen Au Pairs keine Arbeitserlaubnis. Achtung: Dennoch dürfen Au Pairs keine zusätzliche Arbeit annehmen, weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit. Das Verhältnis zwischen Au Pair und Gastfamilie wird als Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angesehen. Daher unterliegen Au Pairs den dänischen Steuer- und Urlaubsgesetzen. Bitte kontaktieren Sie die dänische Steuerbehörde SKAT um mehr Informationen zu erhalten. Krankenversicherung: Wenn das Au Pair krank ist, muss die Gastfamilie weiterhin für Kost und Logis aufkommen und sich um das Au Pair kümmern, bis alle notwendigen Maßnahmen getroffen sind. Die Gastfamilie ist dafür verantwortlich für das Au Pair eine Krankenversicherung abzuschließen. Bitte klicken Sie auf den folgenden Link für weitere Informationen: Ministry of Science Technology and Innovation
Working Holiday in DänemarkBestimmungen, die für Working Holidaymaker aus Australien, Kanada und Neuseeland gelten:Bedingungen:
Rückflugtickets: Der Bewerber muss ein Rückflugticket besitzen oder genügend finanzielle Mittel, um eines kaufen zu können. Arbeitsbedingungen:
Bestimmungen, die nur für Working Holidaymaker aus Australien gelten:Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der BewerbungBedingungen:
Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über genügend finanzielle Mittel für Kost und Unterkunft für die ersten zwei Monate seines Aufenthalts in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 18.000 DKK (ca. 3.900 AUD). Dies muss durch einen Kontoauszug belegt werden. Krankenversicherung: Working Holidaymaker aus Australien sind ebenfalls durch das dänische Gesundheitssystem versichert, aber der Versicherungsschutz greift erst 6 Wochen nach ihrer Einreise in Dänemark. Arbeitsbedingungen:
Bedingungen, die nur für Working Holidaymaker aus Kanada gelten:Alter: 18 bis 35 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der BewerbungBedingungen:
Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über ausreichend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft während der ersten Zeit ihres Aufenthaltes in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 3.200 CAD. Krankenversicherung: Die Bewerber müssen eine Krankenversicherung abschließen, die auch Unfallversicherung, Lebensversicherung und Rücktransport abdeckt. Die Versicherung muss während des gesamten Aufenthaltes in Dänemark gültig sein. Arbeitsbedingungen:
Bestimmungen, die nur für Working Holidaymakers aus Neuseeland gelten:Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der BewerbungBedingungen:
Krankenversicherung: Working Holidaymaker aus Neuseeland sind durch das dänische Gesundheitssystem versichert, aber der Versicherungsschutz greift erst 6 Wochen nach ihrer Einreise in Dänemark. Arbeitsbedingungen:
Nützliche LinksWir können trotz sorgfältiger Recherche keine Garantien für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geben.Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auf. Danke.Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:
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