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Dänemark

Au Pair in Dänemark

Alter: 17 bis 29 Jahre

Arbeitszeit: 18 bis 30 Stunden pro Woche, 3 bis 5 Stunden maximal pro Tag

Aufenthaltsdauer: Au Pairs erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr. Diese kann jedoch nicht für länger als die im Vertrag angegebene Dauer ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltgenehmigung bis zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 18 Monaten verlängert werden.

Taschengeld: mindestens 3000 DKK brutto pro Monat

Bedingungen bezüglich der Sprachkenntnisse: Das Au Pair muss angemessene Dänisch-, Schwedisch-, Norwegisch, Englisch oder Deutschkenntnisse haben.

Welche Familien kommen als Gastfamilie in Frage?

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Wenigstens ein Elternteil der Gastfamilie muss dänischer Staatsbürger sein.
  • Die Gastfamilie muss mindestens ein minderjähriges Kind haben.
  • Die Gastfamilie darf nicht von staatlichen Geldern abhängig sein. Sie muss eine Erklärung vorlegen, dass sie keine finanzielle Hilfe vom Staat nach dem dänischen Gesetz über die aktive Sozialpolitik bekommt. Diese Erklärung ist in dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung enthalten.
  • Die Gastfamilie darf nicht mehr als ein Au Pair gleichzeitig einstellen.
Wer kann Au Pair in Dänemark werden?

Um in Dänemark Au Pair zu werden, muss man folgende Bedingungen erfüllen:

  • Man darf nicht verheiratet sein.
  • Man darf keine minderjährigen Kinder haben, für die man sorgen muss.
  • Man darf nicht von seiner Familie begleitet werden.

Reisekosten: Wenn das Au Pair seinen permanenten Wohnsitz außerhalb der EU hat, muss die Gastfamilie die Kosten für das Rückflugticket bezahlen.

Sprachkurs: Das Au Pair muss genügend Freizeit haben, um an einem Sprachkurs teilnehmen zu können.

Kost und Logis: Das Au Pair erhält freie Kost und Logis. Das Au Pair bekommt die Mahlzeiten von der Gastfamilie und ein angemessenes eigenes Zimmer im Haus der Gastfamilie.

Freizeit: Das Au Pair hat einen freien Tag pro Woche und muss die Gelegenheit haben, seine Religion auszuüben und an Gottesdiensten teilzunehmen.

Urlaub: Die Gastfamilie und das Au pair entscheiden gemeinsam, ob das Au Pair nach dem Urlaubsgesetz "Holiday Act"  oder nach dem Gesetz für besondere Anstellungsverhältnisse "Act on Certain Relationships Employment in Agriculture" angestellt wird. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.

Vertrag: Au Pair und Gastfamilie müssen einen Vertrag miteinander schließen. In Dänemark ist dieser Aupair Vertrag bereits in dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung enthalten. Wenn das Au Pair jünger als 18 Jahre alt ist, muss der Vertrag von den Eltern und der Gastfamilie unterschrieben werden. Der Vertrag kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden. Der Aupair Vertrag wird bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

Aufenthaltsgenehmigung:

  • Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss das Au Pair Kenntnisse der dänischen Sprache und Kultur haben oder Schwedisch, Norwegisch, Englisch oder Deutsch sprechen können.
  • Eine Aufenthaltsgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn das Au Pair zuvor nicht bereits eine Aufenthaltsgenehmigung gehabt hat.
  • Aufenthaltsgenehmigungen erhalten zumeist Au Pairs, die aus europäischen Ländern kommen oder aus Ländern, die ähnliche Standards und einen ähnlichen Lebensstil wie Dänemark haben.
  • Wenn das Au Pair während der letzten 3 Monate oder länger legal in einem anderen Land gelebt hat, kann es bei der dänischen Botschaft oder beim dänischen Konsulat im Land, in dem es die letzten 3 Monate gelebt hat, die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Der Au Pair Vertrag, der von der Gastfamilie und dem Au Pair unterschrieben wird, ist bereits in dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis enthalten.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung wird für ein Jahr ausgestellt und kann um 6 Monate verlängert werden. Die maximale Dauer für eine Aufenthaltsgenehmigung beträgt 18 Monate.
Staatsangehörige der nordischen Staaten (Finnland, Island, Norwegen und Schweden) sowie der EU/EEA  benötigen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie dürfen nach Dänemark reisen und dort arbeiten.

Staatsangehörige der neuen EU-Länder (Bulgarien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien) und Staatsangehörige aller anderen Länder müssen beim dänischen Immigration Service einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.

Au Pair können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland stellen, bevor sie in Dänemark einreisen. Die Botschaft wird den Antrag an den Danish Immigration Service weiterleiten, der ihn dann bearbeitet.

Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man folgende Unterlagen:

  • 2 ausgefüllte Antragsformulare (die den Aupair Vertrag bereits enthalten)
  • einen gültigen Ausweis
  • 2 aktuelle Farbfotos 3,5x4,5 cm, kein dunkler Hintergrund, das Gesicht muss 70% - 80% des Fotos einnehmen
  • Wenn das Au Pair minderjährig ist, muss es eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern beifügen.
  • Geburtsurkunde
  • Bescheinigung über die Sprachkenntnisse und die Ausbildung des Au Pairs sowie ihre mögliche Beziehung zur Gastfamilie.
Das nötige Formular, das auch den Aupair Vertrag enthält, ist bei der dänischen Botschaft oder dem dänischen Konsulat erhältlich oder kann direkt von der Seite des Immigration Service heruntergeladen werden.

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung:
Das Au Pair darf seine Tätigkeit weiterführen während der Immigrationsdienst den Antrag prüft. Das Au Pair muss dann für dieselbe Gastfamilie unter denselben Arbeitsbedingungen wie im bisherigen Vertrag vereinbart weiterarbeiten. Der Vertrag darf nicht verändert werden. Der ursprüngliche Au Pair Vertrag, der zwischen Gastfamilie und Au Pair geschlossen wurde, muss ebenfalls verlängert werden und muss dem Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden. Ein Au Pair darf ohne die Genehmigung des dänischen Immigrationsdienstes keine Arbeit für eine neue Gastfamilie aufnehmen.

Achtung: Au Pairs, die illegal arbeiten, drohen Haftstrafen oder sie können des Landes verwiesen werden. Gastfamilien, die illegal ein Au Pair beschäftigen, drohen ebenfalls Haftstrafen.

In den 5 Tagen nach Ankunft des Au Pairs, muss er/sie sich beim Central Office of Registration (CPR Office) anmelden.

Arbeitserlaubnis / Steuern: Die Aufgaben eines Au Pairs werden nicht als Arbeit angesehen. Aus diesem Grund benötigen Au Pairs keine Arbeitserlaubnis.
Achtung: Dennoch dürfen Au Pairs keine zusätzliche Arbeit annehmen, weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit. Das Verhältnis zwischen Au Pair und Gastfamilie wird als Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angesehen. Daher unterliegen Au Pairs den dänischen Steuer- und Urlaubsgesetzen. Bitte kontaktieren Sie die dänische Steuerbehörde SKAT um mehr Informationen zu erhalten.

Krankenversicherung: Wenn das Au Pair krank ist, muss die Gastfamilie weiterhin für Kost und Logis aufkommen und sich um das Au Pair kümmern, bis alle notwendigen Maßnahmen getroffen sind.
Die Gastfamilie ist dafür verantwortlich für das Au Pair eine Krankenversicherung abzuschließen. Bitte klicken Sie auf den folgenden Link für weitere Informationen:
Ministry of Science Technology and Innovation

Working Holiday in Dänemark

Bestimmungen, die für Working Holidaymaker aus Australien, Kanada und Neuseeland gelten:

Bedingungen:

  • Der Hauptzweck des Aufenthaltes sind Ferien.
  • Die Bewerber dürfen nicht von Kindern begleitet werden.
  • Der Bewerber muss einen gültigen Ausweis besitzen.
Länge des Aufenthaltes: Arbeitsgenehmigungen werden für maximal ein Jahr ausgestellt und können nicht verlängert werden.

Rückflugtickets: Der Bewerber muss ein Rückflugticket besitzen oder genügend finanzielle Mittel, um eines kaufen zu können.

Arbeitsbedingungen:

  • Working Holidaymaker dürfen maximal 6 Monate lang arbeiten.
  • Der Working Holidaymaker darf keine unbefristete Arbeitsstelle annehmen.
Dokumente:

  • 2 ausgefüllte Antragsformulare
  • ein gültiger Ausweis (Kopie wird akzeptiert)
  • 2 Passfotos
  • Kontoauszug oder anderen Beleg über finanzielle Mittel
  • Rückflugticket oder Beleg, dass genügend finanzielle Mittel dafür vorhanden sind

Bestimmungen, die nur für Working Holidaymaker aus Australien gelten:

Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung

Bedingungen:

  • Der Bewerber muss australischer Staatsbürger sein.
  • Der Bewerben muss gesund sein.
  • Der Bewerber muss einen guten Leumund haben.
Teilnahme: Der Bewerber darf zuvor noch nicht am Working Holiday Programm teilgenommen haben.

Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über genügend finanzielle Mittel für Kost und Unterkunft für die ersten zwei Monate seines Aufenthalts in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 18.000 DKK (ca. 3.900 AUD). Dies muss durch einen Kontoauszug belegt werden.

Krankenversicherung: Working Holidaymaker aus Australien sind ebenfalls durch das dänische Gesundheitssystem versichert, aber der Versicherungsschutz greift erst 6 Wochen nach ihrer Einreise in Dänemark.

Arbeitsbedingungen:

  • Australische Working Holidaymaker können bis zu drei Monate lang studieren oder sich fortbilden.
  • Sie dürfen nicht länger als 3 Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten.
  • Sie dürfen jede Art von Arbeit annehmen, die sie möchten.

Bedingungen, die nur für Working Holidaymaker aus Kanada gelten:

Alter: 18 bis 35 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung

Bedingungen:

  • Der Bewerber muss kanadischer Staatsbürger sein und zum Zeitpunkt der Bewerbung seinen Hauptwohnsitz in Kanada haben.
  • Der Bewerber darf zuvor nicht am Working Holidaymaker Programm teilgenommen haben.
Teilnahme: Man darf nur einmal Working Holiday Maker in Dänemark werden.

Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über ausreichend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft während der ersten Zeit ihres Aufenthaltes in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 3.200 CAD.

Krankenversicherung: Die Bewerber müssen eine Krankenversicherung abschließen, die auch Unfallversicherung, Lebensversicherung und Rücktransport abdeckt. Die Versicherung muss während des gesamten Aufenthaltes in Dänemark gültig sein.

Arbeitsbedingungen:

  • Kanadische Working Holidaymaker können bis zu 6 Monate lang studieren oder sich fortbilden.
  • Die Bewerber müssen alle anfallenden Kosten für die Working Holiday Aufenthaltsgenehmigung übernehmen.

Bestimmungen, die nur für Working Holidaymakers aus Neuseeland gelten:

Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung

Bedingungen:

  • Der Bewerber muss neuseeländischer Staatsbürger sein, der zum Zeitpunkt der Bewerbung seinen Hauptwohnsitz in Neuseeland hat.
Finanzielle Mittel: Die Bewerber müssen über genügend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft während ihres Aufenthaltes in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 24.000 DKK (ca. 5.700 NZD). Dies muss durch Vorlage eines Kontoauszugs belegt werden.

Krankenversicherung: Working Holidaymaker aus Neuseeland sind durch das dänische Gesundheitssystem versichert, aber der Versicherungsschutz greift erst 6 Wochen nach ihrer Einreise in Dänemark.

Arbeitsbedingungen:

  • Working Holidaymaker aus Neuseeland dürfen bis zu 3 Monate lang studieren oder sich fortbilden.
  • Es ist nicht erlaubt, länger als 3 Monate lang für denselben Arbeitgeber tätig zu sein.
  • Der Working Holidaymaker darf jede Art von Arbeit annehmen, die er möchte.

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