Startseite
Finde ein Au Pair
Finde eine Familie
Registrierung Familie
Registrierung Au Pair
My Aupair World
Fragen & Antworten
Visa & Bestimmungen
Au Pair ABC
Premium Mitgliedschaft
Sicherheit
Erfahrungsberichte
Presse
|
 |
 |
» Startseite » Visa & Bestimmungen » Deutschland
Deutschland
Allgemeines zum Aupair-Programm Deutschland
Das in Deutschland geltende Aupairprogramm gilt allgemein für AuPairs, weiblich und männlich, im Alter von 18-24 Jahren.
Eine Ausnahme sind folgende Länder:
AuPairs aus folgenden Ländern dürfen ohne Alterseinschränkung nach Deutschland einreisen (Achtung: Aupair World akzeptiert nur Bewerbungen von AuPairs bis zu einem Alter von 30 Jahren):
Belgien, Dänemark, Großbritannien (England, Schottland und Wales), Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Spanien, Luxemburg, Niederlande, Oesterreich, Portugal, Schweden sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
AuPairs aus diesen Ländern müssen nur bei der Einwohnermeldestelle angemeldet werden.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nicht als Au Pair in Deutschland beschäftigt werden. Sie sind als Babysitter anzumelden und sozialversicherungsmeldepflichtig.
Sicherheitshinweise zu Aupairs aus bestimmten Ländern
Bitte lesen Sie unsere besonderen Hinweise bei AuPairs aus Marokko.
Aufenthaltsdauer für Aupairs in Deutschland
Ein AuPair kann längstens 12 Monate in Deutschland arbeiten. Wer bereits als AuPair in Deutschland gearbeitet hat, kann nicht mehr als AuPair in Deutschland angemeldet werden, egal wie lange der erste Aufenthalt gedauert hat. Die Agentur für Arbeit erkennt Aupair-Verträge ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten an.
Sogenannte Sommer-AuPairs, die sich 1-3 Monate in Deutschland aufhalten, sind in der Regel als Gäste in der Familie und werden über die Aupair-Versicherung als Gäste angemeldet, sofern sie im Heimatland nicht selbst krankenversichert sind.
Notwendige Sprachkenntnisse
AuPairs müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben. Welche Kenntnisse als ausreichend gelten, liegt im Ermessen der deutschen Botschaften. Es gibt keine allgemein gültige Regelung, wie gut die Kenntnisse sein müssen, um anerkannt zu werden. AuPairs sollten sich bei der Botschaft erkundigen, ob ihre Sprachkenntnisse für ein Visum ausreichen, bevor sie wegen des Visums eine lange Anreise zur Botschaft machen.
Voraussetzungen seitens der Gastfamilie
Gastfamilie für ein AuPair dürfen Familien mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren sein. Ebenso können Alleinerziehende ein Au Pair aufnehmen, wenn der Lebensmittelpunkt (also mehr als 50 % der Zeit) des Kindes bzw. der Kinder im Haushalt der Gastmutter bzw. des Gastvaters ist. Mindestens ein Elternteil muß die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an haben. In Ausnahmefällen kann auch eine Familie anerkannt werden, in der weder die Mutter noch der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder diese nicht von Geburt an hatte, wenn innerhalb der Familie überwiegend Deutsch gesprochen wird. Es darf dann aber kein AuPair aus dem Heimatland der Gasteltern beschäftigt werden.
Familien ab 4 Kindern dürfen 2 AuPairs zum gleichen Zeitraum haben.
- Informationen zu Arbeitszeit und -umfang, Versicherung, Reisekosten, Unterbringung, Taschengeld, Urlaub, Freizeit, Sprachkurs
Kinderbetreuung/Haushalt
30 Stunden pro Woche Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt
einschliesslich 1-2 Abende Babysitting
Mithilfe bei der Hausarbeit beinhaltet nicht:
-Das selbständige Führen des gesamten Haushaltes durch das AuPair.
-Bügeln von schwierigen Wäschestücken (wie Oberhemden oder Blusen),
-Frühjahrsputz
-alleinverantwortliches Kochen für die gesamte Familie
-alleinverantwortliche Erledigung der gesamten Familienwäsche
-Das Waschen der Unterwäsche der Familie gehört nicht zu den Aufgaben eines Aupairs, genauso wenig wie das Putzen der Toilette, sofern sie nicht ausschliesslich vom Aupair genutzt wird.
Versicherung
Das AuPair muß durch die Gastfamilie kranken- und haftpflichtversichert werden (kostet ca. 21 bis 43 Euro/Monat (je nach Umfang, Anbieter und Leistung) Für einen Überblick der Angebote empfehlen wir eine Google Suche Wenn das Mädchen im Heimatland selbst krankenversichert ist (gilt in der Regel für Aufenthalte bis zu 3 Monaten) braucht das AuPair durch die Gastfamilie nicht krankenversichert zu werden.
Für visumspflichtige AuPairs empfehlen wir die Aupairversicherung um eine Abschiebekostenversicherung zu erweitern.
Über die Aupair-Versicherung können Sie auch Mädchen bzw. Jungen versichern, die sich als Gäste bei Ihnen aufhalten.
Reisekosten
sind vom AuPair zu tragen. Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen. Wenn Sie einen Teil der Kosten übernehmen wollen, tun Sie dies bitte erst nach erfolgreichem Aufenthalt von mindestens 50% der vereinbarten Zeit.
Unterbringung
eigenes Zimmer mit Fenster, abschliessbar, heizbar, mind. 8 qm,
Teilnahme am Familienleben und den gemeinsamen Mahlzeiten
Taschengeld
Seit 2006 gilt ein Taschengeld von 260 Euro monatlich.
Das Au pair bekommt das Taschengeld auch während des Urlaubs und im Fall von Krankheit.
Urlaub / Freizeit
pro Monat je 2 Tage
mindestens einen freien Tag pro Woche, einmal im Monat muss dies ein Sonntag sein
Sprachkurs
Die Familie muss die Zeit und Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses geben.
Die Kosten trägt das AuPair. Allerdings ist die Familie nicht verpflichtet, einem Sprachkurs zuzustimmen, der mehr als 2 x wöchentlich stattfindet.
Aupairvertragsmuster
Dieser Service steht ausschliesslich Premium Mitgliedern zur Verfügung. Das zusätzlich notwendige Einladungsschreiben ist ein formloser Brief an das AuPair, in dem nochmals versichert wird, dass die Familie während des Aufenthaltes für das AuPair sorgen wird und eine Krankenversicherung für das AuPair abschliessen wird.
Aupair-Vertragsmuster erhalten Sie hier
Weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Visabestimmungen für Deutschland
EU/EFTA
- Beitritt vor 2004
Für Au Pairs aus den EU-Gründungsländern wird von der `Bundesagentur für Arbeit` keine Altersgrenze mehr angegeben. Sie können mit gültigem Reisepass einreisen. Es genügt laut Auskunft der ´Ausländerbehörde´ und der ´Bundesagentur für Arbeit´ die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. AuPairs aus diesen EU-Ländern benötigen weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Arbeitserlaubnis. Steuerrechtlich könnte allerdings die Anerkennung eines AuPairs weiterhin auf 12 Monate begrenzt sein und ein Höchstalter gelten. Leider haben wir dies bisher nicht in Erfahrung bringen können. Wenn Sie entweder ein AuPair beschäftigen wollen, das älter als 25 Jahre ist oder es länger als 12 Monate beschäftigen möchten, fragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt Ihres Bundeslandes nach. Die steuerliche Anerkennung erfolgt nur, wenn das Taschengeld auf ein Konto des AuPairs überwiesen wird. Das AuPair sollte hierfür in Deutschland ein Konto eröffnen, auf den das Taschengeld überwiesen werden kann.
- Beitritt 2004
AuPairs aus den EU-Ländern 2004 (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta und Zypern) brauchen kein Visum mehr. Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis. Diese wird für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 6 Monaten ausgestellt. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Basiskenntnisse der deutschen Sprache müssen vorhanden sein, einige Arbeitsämter führen Sprachtests durch. Altersgrenze auch hier noch 24 Jahre bei Antragstellung
- Beitritt 2007
Für AuPairs aus Rumänien und Bulgarien gilt das gleiche Procedere wie für die EU-Länder, die 2004 der EU beigetreten sind.
Nicht-EU-Staaten:
Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein Visum. Altersgrenze 24 Jahre bei Antragstellung. Der Beginn der Au-pair-Beschäftigung laut Au-pair-Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen. Die geplante Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen.
Die zukünftige Gastfamilie schickt den unterschriebenen Vertrag und ein Einladungsschreiben an das gewünschte Au Pair.
Im Einladungsschreiben muss Folgendes enthalten sein:
-
die vollständige Adresse von Familie und Au Pair
-
die Dauer des Aufenthaltes
-
eine Beschreibung der Tätigkeit
-
die maximale Stundenzahl
-
die Höhe des Taschengeldes
-
die Art der Unterbringung
-
die Zusage einer Kranken- und Haftpflichtversicherung für das Au Pair (Kosten ca. 30,- Euro pro Monat).
Ein Muster eines solchen Einladungsschreibens können Sie hier herunterladen.
Das Aupair legt diese Dokumente bei der deutschen Botschaft im Heimatland vor. Diese prüft, ob Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind (viele Botschaften verlangen den Nachweis einer Sprachschule) und setzt sich mit den deutschen Behörden in Verbindung. Wenn das Visum erteilt wird, kann das Mädchen ausreisen. Dies dauert je nach Land zwischen 6 Wochen bis zu ca. 3 Monaten. Ist das Au Pair eingereist, muß es von der Familie nach Anmeldung bei der Einwohnermeldestelle bei der Ausländerbehörde angemeldet werden. Die Ausländerbehörde setzt sich mit dem Arbeitsamt wegen einer Arbeitserlaubnis in Verbindung. Sie als Gastfamilie müssen sich schriftlich verpflichten, für die Dauer des Aufenthaltes für das Au Pair zu sorgen und bei einer notwendigen Ausweisung (z.B. weil das Au pair eine Straftat begangen hat) für die Kosten aufzukommen. Durch eine Aupair-Versicherung können Sie das Risiko absichern.
Steuerrecht AuPair / Deutschland
Die Kosten für das AuPair sind steuerlich absetzbar.
Achtung: Damit das gezahlte Taschengeld anerkannt wird, muss das Geld auf ein Konto des AuPairs überwiesen werden. Das Konto kann in Deutschland bei einer deutschen Bank oder Sparkasse eröffnet werden.
Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:
|
 |
|