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Au Pair in Finnland
ALLGEMEINES
Für Finnland liegen uns widersprüchliche Angaben vor. Zukünftige Gastfamilien können bei lokalen Behörden nachfragen, AuPairs haben die Möglichkeit, sich bei der Finnischen Botschaft zu informieren.
Zugelassene Länder: Finnland akzeptiert Au Pairs aus allen Ländern. Ausnahme Philippinen: - Die philippinische Regierung erlaubt grundsätzlich keine Ausreise als AuPair.
Alter: Das Au Pair darf zwischen 17-30 Jahre alt sein.
Aufenthaltsdauer: max.12 Monate
Ziel des Au Pair-Aufenthaltes: Au Pairs sind junge Menschen, die nach Finnland kommen, um die finnische oder schwedische Sprache und Kultur kennen zu lernen, indem sie in einer Gastfamilie leben, sich um die Kinder der Gastfamilie kümmern und leichte Hausarbeit erledigen.
Personennummer: Au Pairs, die länger als sechs Monate in Finnland bleiben, brauchen eine finnische Personennummer (henkilötunnus oder sosiaaliturvatunnus, personbeteckning, Personal Identity Number). Diese wird beantragt im Maistraatti (Local Registration Office). Die Nummer ist z.B. für das Finanzamt nötig. Die Personal Identity Number wird auch bei Arztbesuchen, von Banken usw. als Identifikationsmittel benutzt. Sie besteht aus dem Geburtsdatum und einer vierstelligen Identifikationsnummer.
Vertragsbedingungen
Voraussetzungen:
- Au Pair:
Das Au Pair darf nicht verwandt mit der Gastfamilie sein. Das Au pair darf keine eigenen Kinder nach Finnland mitbringen Das Au Pair muß großes Interesse an der finnischen oder schwedischen Sprache und Kultur haben Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache müssen nachgewiesen werden oder der/die Bewerberin muß z.B. Skandinavistik mit Bezug auf die finnische Geschichte, Politik und Kultur studieren und dies auch nachweisen können
- Gastfamilie:
Das AuPair darf nicht verwandt mit der Gastfamilie sein. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit der Familienmitglieder. Auch Alleinstehende dürfen ein Au Pair einstellen.
Vertragsart: Es gibt keinen standardisierten Au Pair -Vertrag. Es ist jedoch zu empfehlen, den Vertrag in Schriftform zu erstellen. Bei Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht, weil er benötigt wird, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Programme wie Demi-pair oder AuPair Plus gibt es nicht in Finnland
Arbeitszeit: maximal 30 Stunden pro Woche, nicht mehr als 5 Stunden pro Tag. Das AuPair lebt als gleichberechtigtes Familienmitglied in der Gastfamilie. Die Arbeitszeit des AuPairs (d.h. die Zeit, die das AuPair mit Kinderbetreuung und Haushaltstätigkeiten beschäftigt ist) darf die Arbeitszeit der anderen Familienmitglieder nicht übersteigen.
Arbeitsinhalte: Das Au Pair nimmt teil an der normalen Haushaltsarbeit der Gastfamilie. Meistens bedeutet das Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit. Arbeitsinhalte sind Verhandlungssache zwischen der Familie und dem Au Pair.
Taschengeld: Das Taschengeld des Au Pairs muss mindestens € 252 Netto pro Monat betragen(Stand 11/2006). Die Familie muss zusätzlich Kost und Logis anbieten. Das Bruttogehalt soll so angepasst sein, dass dem Au Pair nach Steuern 252 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Die finnischen Gastfamilien sollten sich beim finnischen Finanzamt VERO darüber informieren, wie hoch das monatliche Brutto-Gehalt sein muß, so daß sichergestellt ist, daß das Au Pair monatlich 252 Euro netto ausbezahlt bekommt.
Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist ist Verhandlungssache und beträgt in den meisten Fällen 2 Wochen.
Freizeit: Mindestens 1 ganzer Tag pro Woche muss frei sein. Einmal pro Monat sollte dieser Tag ein Sonntag sein. Babysitting abends ist Verhandlungssache.
Urlaub: Üblich sind gemäß dem finnischen Arbeitsgesetz 2 Tage pro Monat
Kost und Logis: Die Familie muss freie Kost und Logis anbieten. Die Wohnverhältnisse des Au Pairs sollen ähnlich sein wie die der anderen Familienmitglieder. Ein eigenes Zimmer muß vorhanden sein.
Sprachkurs: Die Teilnahme an einem Sprachkurs in finnischer oder schwedischer Sprache während des Aupair Aufenthaltes ist Pflicht, um eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können. Die Familie muss die Möglichkeit eines Sprachkursbesuches anbieten. Die Übernahme der Kosten seitens der Familie ist freiwillig.
Reisekosten: Reisekosten sind Sache des AuPairs, werden aber oft von den Familien freiwillig teilweise übernommen. Üblich ist auch, dem Au Pair eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung zu stellen.
Arbeitserlaubnis:
Eine Arbeitserlaubnis (työntekijän oleskelulupa, residence permit for employed persons) ist weder für EU- noch für Nicht-EU-Bürger nötig.
Aufenthaltsgenehmigung
- für AuPairs aus EU- und EFTA-Ländern
Für Staatsbürger der EU und der EFTA ist weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung (oleskelulupa, ordinary residence permit) nötig.
Wenn EU- oder EFTA-Bürger über 3 Monate in Finnland bleiben, müssen sie ihren Aufenthalt in Finnland lediglich bei der Lokalpolizei registrieren. Die Registrierung kostet € 40. Der Au Pair -Vertrag sollte mitgenommen werden.
Bürger aus Dänemark, Island, Norwegen und Schweden registrieren sich anstatt bei der Polizei bei Maistraatti(Magistraterna, Local Register Office) unter “Inter-Nordic Migration Form”. Das gleiche gilt für Staatsbürger anderer Länder, die ihren Wohnsitz in einem der nordischen Länder haben.
- für Au Pairs aus Nicht-EU/EFTA Ländern
Au Pairs aus anderen Ländern benötigen kein Visum aber eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muß das AuPair nachweisen, dass er oder sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich während seines/ihres Aufenthaltes in Finnland selbst unterhalten zu können.
Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise nach Finnland bei der finnischen Botschaft bzw. dem finnischen Konsulat im Heimatland des Au Pairs beantragt und in den Reisepaß geklebt werden. Die Antragsgebühren sind vom Au Pair zu zahlen und können nicht erstattet werden, falls die endgültige Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt wird. Diese wird von der Ausländerbehörde (Ulkomaalaisvirasto) erteilt. Kosten: 175 €. Weil Au Pair -Arbeit von der Ausländerbehörde als Kulturaustausch gesehen wird, ist es auch beim Beantragen der Aufenthaltserlaubnis wichtig, dass das Au Pair nicht nur als Kindermädchen beschrieben wird. Weil die Familie eine Möglichkeit anbieten soll, die finnische oder schwedische Sprache zu lernen, muss schon im Antrag stehen, an welchem Sprachkurs das Au Pair teilnehmen wird und wann dieser stattfindet. Das Au Pair soll aber schon im voraus einen Bezug zu Finnland und der finnischen oder schwedischen Sprache haben und soll am besten schon ein wenig die Sprache gelernt haben. Auch zum Beispiel Hobbys, Studium oder sonstige Kenntnisse der finnischen Kultur werden beim Antrag der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt.
Zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung werden folgende Dokumente benötigt: ein Antragsformular, der Aupair-Vertrag mit Angaben über Arbeitszeit, Freizeit, Aufgaben, Taschengeld, Urlaub und Unterbringung, eine Erklärung, dass kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen AuPair und Gastfamilie besteht, eine Begründung, warum das Au Pair in Finnland die finnische bzw. schwedische Sprache und Kultur kennen lernen möchte,, die Bescheinigung über die Anmeldung in einem Finnisch- oder Schwedischkurs, über Kursinhalte und darüber, wer die Kursgebühren übernimmt, eine Bescheinigung über finanzielle Mittel des Au Pairs (z. B. Kontoauszug),ein Paßfoto des Au Pairs, ein Personalausweis oder Reisepaß des Au Pairs, ein Gesundheitszeugnis des Au Pairs, nicht älter als 3 Monate, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis des Au Pair, eine Bescheinigung über die Betreuung der Kinder im Kindergarten für die Dauer des Aupair-Verhältnisses, Zusicherung einer Kranken- und Unfallversicherung seitens der Gastfamilie
VERSICHERUNGEN
Krankenversicherung
Au Pairs aus EU- und EFTA-Ländern Au Pairs aus der EU und/oder EFTA sollten sich im Heimatland erkundigen, wie lange die Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten gültig ist und sich ggf. über eine Aupair-Versicherung krankenversichern (siehe auch Aupair ABC - Krankenversicherung)
Au Pairs aus Nicht-EU und Nicht-EFTA Ländern Au Pairs aus Nicht-EU und Nicht-EFTA Ländern benötigen eine eigene Krankenversicherung. Die Familie muß im voraus sicherstellen, dass das Au Pair eine gültige Krankenversicherung hat. Die Kosten der Krankenversicherung gehen zu Lasten der Familie.
Privathaftpflichtversicherung Die Privathaftpflichtversicherung der Familie gilt auch fürs Au Pair, wenn sie als „permanent im Haushalt wohnende Person“ definiert werden kann. In Normalfall wohnt das Au Pair bei der Familie, also wird diese Bedingung erfüllt. Die Familie sollte sich aber auf jeden Fall zur Sicherheit bei der eigenen Versicherungsfirma beraten lassen.
Unfallversicherung, Lebensversicherung und Arbeitslosenversicherung Eine Unfallversicherung (tapaturmavakuutus) für Au Pairs ist immer Pflicht. Der Preis hängt von der Versicherungsfirma ab, ungefähr 60 € pro Jahr. Der Arbeitgeber muss zusätzlich noch eine Lebensversicherung (ryhmähenkivakuutus) und Arbeitslosenversicherung (työttömyysvakuutus) abschließen. Alle drei gehören zusammen und der Arbeitgeber bucht sie als Paket von einer beliebigen Firma.
Arbeitgeberbeitrag
Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und Sozialversicherung (sotu- ja sava-maksut, Social Security Payments, Health Insurance Premium), die der Arbeitgeber für normale Angestellte bezahlen muss, gilt nicht für Au Pairs. Die Beiträge müssen nicht bezahlt werden, wenn das Au Pair weniger als € 940/Monat verdient oder unter 18 Stunden pro Woche arbeitet.
zur Rentenversicherung Rentenversicherungsbeiträge müssen bezahlt werden für jedes über 18-jährige Au Pair. Für Au Pairs gilt das TaEL-Gesetz, „Das Rentengesetz für darstellende Künstler und bestimmte besondere Gruppen“ .TaEL-Beitrag beträgt 20,3%. Bis Ende 2006 ist die Bezahlung nur bei der finnischen Rentenversicherungskasse Etera (Rentenversicherung auf Gegenseitigkeit Etera, Etera Mutual Pension Insurance) möglich. Der Arbeitgeber bezahlt den Beitrag und schickt die Informationen monatlich an Etera. Der Arbeitgeber hat das Recht 4,3% des TaEL-Beitrages vom Lohn (nicht nachträglich) abzuziehen. TaEL wird vom Bruttogehalt berechnet, und der Arbeitnehmeranteil wird vom Nettogehalt abgezogen. TaEL-Beitrag kann übers Internet bezahlt werden oder man kann eine Rechnung bestellen unter der Nummer +358-10-5533032. Der Rentenbeitrag beträgt 1,5% vom Gehalt. Die Rente wird von Finnland aus in alle Länder der Welt bezahlt. Etera kümmert sich um die Kontakte und Bezahlungen an ausländische Kassen.
Informationen über Ausländerversicherungen in Finnland gibt es bei der finnischen Rentenversicherungskasse Etera oder bei der "Rentenschutzzentrale" Eläketurvakeskus (Pensionsskyddscentralen) oder bei der finnischen Rentenversicherungskasse Etera. Die Familien sollten sich immer individuell beraten lassen.
Ab 2007: Änderungen der Rentengesetze, ab dann kann man auch andere Versicherungskassen als Etera benutzen.
STEUERN
Steuern des Au Pairs: Au pair -Arbeit ist in Finnland immer steuerpflichtig. Ein Au Pair benötigt immer eine finnische Steuerkarte und muss einer Steuererklärung machen. Die Steuerkarte wird unter Vorlage des Aupair-Vertrages beim finnischen Finanzamt VERO beantragt. Der Steuersatz ist individuell, im Normalfall liegt er für Au Pairs bei etwa 7%. Dieser Steuersatz wird auf der Steuerkarte eingetragen. Es ist sehr zu empfehlen, eine Steuerkarte zu beantragen. Ansosten ist das Taschengeld mit einem Steuersatz von 60% zu versteuern. Auch die Gastfamilie muß das Finanzamt darüber infomieren, dass sie ein Au Pair beschäftigt. Sachbezugswerte, die ein Au Pair von der Familie bekommt sind auch steuerpflichtiges Einkommen, weil sie ein Teil des Gehalts sind. Zu diesen Sachbezugswerten gehören der steuerliche Wert der Reisekosten sowie von Kost und Logis. Der Steuerliche Wert von Kost und Logis ist bei einem eigenen Zimmer mit 371 €/Monat und bei einem geteilten Zimmer mit 357 €/Monat anzusetzen. Die Gastfamilie zieht die Steuern vom Gehalt ab und führt sie ans Finanzamt ab. Es gibt verschiedene Steuerkarten – immer individuell beim örtlichen Finanzamt (verotoimisto) fragen, welches am Besten ist. Wenn es von Anfang an richtig gemacht wird, kann Geld gespart werden. Vor dem Besuch des Finanzamtes sollte das Au Pair eine finnische Personalnummer (Personal Identity Number, henkilötunnus) haben.
Steuerliche Vorteilmöglichkeiten für Au Pairs Fragen beim Finanzamt lohnt sich auch, wenn die Au Pair -Arbeit einen Zusammenhang mit dem Studium im Heimatland hat. Finnland hat Internationale Besteuerungsabkommen mit über 60 Ländern und mit mehreren davon sind Steuervergünstigungen möglich, wenn die Au Pair -Arbeit ein Teil des Studiums ist.
Steuerliche Förderung für die Familie Finnische Familien können Steuervergünstigungen (kotitalousvähennys) oder Kostenerstattung (kotihoidontuki) von der staatlichen Sozialversicherung KELA erhalten. Es ist aber individuell, daher sollten die Familien immer das örtliche Finanzamt (verotoimisto) und KELA kontaktieren und fragen.
Working Holiday Maker Programm
Finnland hat ein bilaterales Working Holiday Maker-Abkommen (työloma) mit den Regierungen von Australien und Neuseeland. Ein Working Holiday Maker Visum (työlomalupa) ist eine Aufenthaltsgenehmigung, die begrentes Arbeiten in Finnland erlaubt.
Für Working Holiday Maker aus Australien und Neuseeland
Alter: Die Teilnehmer des Programms müssen 18 bis einschließlich 30 Jahre alt sein (es zählt der Zeitpunkt, an dem das Visum beantragt wird).
Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 12 Monate. Das Working Holiday Visum wird nur einmal erteilt und kann nicht verlängert werden.
Teilnahme: Die Teilnahme am Working Holiday Programm ist nur einmal möglich.
Voraussetzungen: Beim Working Holiday Maker Programm soll es hauptsächlich darum gehen, Urlaub zu machen Die Teilnehmer müssen einen gültigen Ausweis oder Reisepaß haben
Arbeitsbedingungen: Working Holiday Maker dürfen während Ihres Aufenthaltes von 12 Monaten maximal 9 Monate lang arbeiten. Sie dürfen nicht mehr als 3 Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Es ist ihnen nicht erlaubt, eine Arbeit in Festanstellung auszuüben.
Dokumente: Zum Beantragen des Working Holiday Maker Visums werden benötigt
- ein gültiger Reisepaß
- zwei Paßfotos
- ein Rückflugticket oder genug Geld, ein solches Ticket zu kaufen
- das Formular uvi 101 (application for residence permit, oleskelulupahakemus), ausgefüllt und unterschrieben
Rückflugticket: Bewerber brauchen ein Rückflugticket oder ausreichende finanzielle Ressourcen, die den Kauf eines solchen Tickets ermöglichen.
Für Working Holiday Maker aus Australien
Voraussetzungen:
- Die Teilnehmer müssen australische Staatsbürger sein
- Die Teilnehmer müssen über gute Gesundheit und ein einwandtfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen
- Working Holiday Maker dürfen keine finanziell abhängigen Kinder oder Ehegatten mitbringen
Finanzielle Mittel: Bewerber müssen über ausreichende finanzielle Ressourcem verfügen, um sich während ihres Aufenthaltes in Finland selbst unterhalten zu können. Sie müssen midnestens über 3000 AUD verfügen (circa 1500 €)
Für Working Holiday Maker aus Neuseeland
Voraussetzungen: Teilnehmer müssen neuseeländischer Staatsbürger sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung hauptsächlich in Neuseeland leben. Working Holiday Maker dürfen keine finanziell abhängigen Kinder mitbringen
Finanzielle Mittel: Bewerber müssen über ausreichende finanzielle Ressourcem verfügen, um sich während ihres Aufenthaltes in Finland selbst unterhalten zu können. Sie müssen midnestens über 3000 NZD verfügen (circa 1500 €)
Krankenversicherung: Working Holiday Maker aus Neuseeland sind verpflichtet, eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültige Krankenversicherung abzuschließen.
Formulare
(finnisch/schwedisch/englisch)
Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:
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