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Au Pair in Frankreich

Der offizielle Name für ein Au Pair in Frankreich lautet "stagiaire aide familial étranger".

Alter: 18 bis 30 Jahre (manche offiziellen Quellen geben allerdings eine Altersgrenze von von 27 oder 28 Jahren an)

Voraussetzungen: Ein Au Pair muss ledig sein. Es muss Vorkenntnisse der französischen Sprache haben und kommt nach Frankreich, um seine Sprachkenntnisse weiterzuentwickeln. Junge Leute aus Frankreich können nicht Au Pair in einer Familie in Frankreich werden, da französisch ihre Muttersprache ist. Im Gegenzug für Kost und Logis kümmert sich das Au Pair um die Kinder der Gastfamilie und hilft ein wenig im Haushalt.

Au Pairs werden wie Familienmitglieder angesehen und behandelt. Die Mahlzeiten nehmen Au Pair und Gastfamilie gemeinsam ein. Das Au Pair sollte ein eigenes Zimmer haben.

Die Gastfamilie muss ein oder mehrere Kinder haben, die jünger als 14 Jahre alt sind. Für Kinder, die jünger als 2 Jahre sind, muss eine zusätzliche Form der Betreuung vorsehen werden (Tagesmutter, Kinderkrippe, Großeltern, Eltern zu Hause usw.). In der Gastfamilie muss hauptsächlich Französisch gesprochen werden.

Reisekosten: Für die Reisekosten muss das Au Pair aufkommen. Wenn die Familie einen Teil der Kosten übernehmen möchte, ist es ratsam, dies erst zu tun, wenn das Au Pair 50% der Zeit erfolgreich bei der Familie verbracht hat.

Dauer des Aufenthaltes: Der Au Pair Vertrag kann für mindestens 3 Monate abgeschlossen werden und höchstens für 1 Jahr. Aber die Dauer des Aufenthaltes kann um weitere 6 Monate verlängert werden.

Taschengeld: zwischen 230 € und 285 € monatlich (Verschiedene offizielle Quellen erwähnen auch hier unterschiedliche Beträge - Stand 04/2006.) Die Gastfamilie ist nicht dazu verpflichtet, dem Au Pair etwas zu den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel beizusteuern. Aber viele Familien übernehmen einen Teil dieser Kosten (oder die gesamten Kosten).

Arbeitsstunden: Maximal 5 Stunden am Tag und 30 Stunden pro Woche
Die Arbeitszeit sollte so organisiert sein, dass das Au Pair Zeit hat, an seinem Sprachkurs teilzunehmen.

Freizeit: Ein freier Tag pro Woche (einmal im Monat sollte dies ein Sonntag sein)

Urlaub: Es gibt keine einheitlichen Regelungen bezüglich des Urlaubs für ein Au Pair. Die meisten Familien sind mit ein bis zwei Wochen Urlaub für ein Au Pair einverstanden, das 12 Monate bei der Familie ist.

Sprachkurs:  Au Pairs müssen an Französischkursen für Ausländer teilnehmen. Das Au Pair muss die Kosten für den Sprachkurs übernehmen. Die Familie, die sich in ihrer Stadt ja auskennt, muss das Au Pair zum Sprachkurs anmelden.
Sprachkurse werden angeboten von: Universitäten, Volkshochschulen oder Organisationen, die Jahres-, Semester- oder Sommer-Französischkurse anbieten.
Leider kann Ihnen Aupair World keine Adressen von Organisationen oder Sprachschulen nennen, die Sprachkurse anbieten.
Während der Semesterferien ist die Einschreibung in den Sprachkurs nicht notwendig, wenn das Au Pair bereits mindestens ein Jahr in Frankreich studiert hat.

Versicherung und Beiträge zur Sozialversicherung: Im Krankheitsfall, bei Unfall oder Mutterschaft erhält das Au Pair Sozialversicherungsleistungen.

AuPairs sind durch die assurance maladie maternité und die assurance accidents du travail versichert. Sie müssen bei der Sozialversicherung am Wohnort der Gastfamilie angemeldet werden. Die Beiträge werden von der Familie gezahlt.
Dazu auszuführende Formalitäten: In den ersten acht Tagen nach Ankunft des Au Pairs muss die Familie bei der für sie zuständigen URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d'Allocations Familiales) das Au Pair als „Stagiaire Aide Familial“ einschreiben und das Au Pair bei der Versicherung Caisse Primaire d'Assurance Maladie seines Wohnortes anmelden.
Die Beiträge zur URSSAF und zur Sozialversicherung gehen zu Lasten der Gastfamilie und sind nicht von der Steuer abzugsfähig.
Es empfiehlt sich, die Haftpflichtversicherung der Familie auf das AuPair auszuweiten oder eine unabhängige Versicherung abzuschließen.

Zusatzinformationen: Um in den Alpen Au Pair zu werden, ist ein Führerschein und Fahrpraxis notwendig. Denn die Mehrzahl der Familien dort lebt nicht im Zentrum einer Stadt, und die Kinder müssen zur Schule oder zu Freunden gefahren werden.

Formalitäten / Behördengänge

Die Familie und das Au Pair müssen einen Vertrag, den „Accord européen pour le placement au pair“ unterzeichnen, bevor das Au Pair sein Land verlassen kann.

Bei dem französischen Arbeitsamt DDTEFP (Direction Départementale du Travail de l'Emploi et de la Formation Professionelle) müssen einige Dokumente eingereicht werden:

  • 4 Exemplare des vom Au Pair-Kandidaten und dem Vertreter der Gastfamilie unterschriebenen Vertrags,
  • eine Meldebescheinigung der Gastfamilie,
    eine Studienbescheinigung im Herkunftsland des Au Pairs (leider wissen wir nicht, was genau damit gemeint ist - bitte informieren Sie sich darüber bei der DDTEFP),
  • eine Bescheinigung über die Einschreibung in einen Französischkurs mit mindestens 3-10 Kursstunden pro Woche (leider haben wir diesbezüglich unterschiedliche Informationen gefunden, bitte wenden Sie sich für genaue Angaben an die DDTEFP),
  • ein Gesundheitszeugnis der letzten 3 Monate (die Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten müssen in Frankreich bei der Migrationsbehörde OMI - Office des Migrations Internationales - vorstellig werden, um ein Gesundheitszeugnis zu bekommen),
  • eine Ausweiskopie des Au Pairs.

Die Familie reicht die Papiere bei der DDTE in der für Ausländer zuständigen Abteilung Service de la main d'oeuvre étrangère an ihrem Wohnort ein.

Die DDTE prüft den Vertrag und gibt 4 Exemplare an die Familie zurück, die 2 dieser Verträge und die zweite Kopie der Einschreibung zum Sprachkurs (*) an das Au Pair schickt. Die DDTE erteilt dann die vorläufige Arbeitserlaubnis.

Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten:
Au Pairs, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, benötigen ein Visum Visa de long séjour. Dieses können sie beim französischen Konsulat ihres Landes erhalten. Die Gastfamilie muss dazu die beiden Vertragskopien und den Beleg der Anmeldung zum Französischkurs an das Au Pair senden (siehe oben*). Nach Erhalt des Visums darf das Au Pair in Frankreich einreisen.

In Frankreich angekommen muss sich das Au Pair binnen 8 Tagen bei der Préfecture der Region melden, um auf Vorlage seines Visums und der Anmeldung zum Französischkurs eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Studenten zu erhalten. Bei der Migrationsbehörde OMI -Office des Migration Internationales- muss ein Gesundheitstest durchgeführt werden. Dann legt das Au Pair bei der für Ausländer zuständigen Abteilung des DDTE - Service de la main d'oeuvre étrangère seine Aufenthaltsgenehmigung, 2 Kopien des Vertrags (die der Familie und seine eigene) und die endgültige Anmeldung zum Französischkurs vor, um die vorläufige Arbeitsgenehmigung zu erhalten.

Wenn man bereits Student in Frankreich ist und Au Pair werden möchte, muss man sich eine vorläufige Arbeitsgenehmigung besorgen. Mit einem Touristenvisum ist es nicht möglich, Au Pair in Frankreich zu werden.

Nützlicher Link hierzu:

Information des französischen Außenministeriums

Au Pairs aus EU-Staaten:
Au Pairs, die aus EU-Staaten stammen, können die Formalitäten (siehe oben*) in Frankreich erledigen. Sie benötigen kein Visum, um nach Frankreich einzureisen.
Die Aufenthaltsgenehmigung für Studenten erhält man bei der Préfecture auf Vorlage des Ausweises und der Bestätigung der Anmeldung zum Französischkurs.

Die vorläufige Arbeitsgenehmigung ist nicht notwendig. (Diese Information kann auf den folgenden Seiten nachgelesen werden.)

Die folgenden Links sind auch sehr nützlich und leiten Sie auf französische Webseiten, die für Kinder und Eltern erstellt wurden. Dort gibt es auch einige Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Frankreich (z.B. Au Pair):


Wir können trotz sorgfältiger Recherche keine Garantien für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geben.Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auf. Danke.

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