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» Startseite » Visa & Bestimmungen » Frankreich Au Pair in FrankreichDer offizielle Name für ein Au Pair in Frankreich lautet "stagiaire aide familial étranger". Alter: 18 bis 30 Jahre (manche offiziellen Quellen geben allerdings eine Altersgrenze von von 27 oder 28 Jahren an) Voraussetzungen: Ein Au Pair muss ledig sein. Es muss Vorkenntnisse der französischen Sprache haben und kommt nach Frankreich, um seine Sprachkenntnisse weiterzuentwickeln. Junge Leute aus Frankreich können nicht Au Pair in einer Familie in Frankreich werden, da französisch ihre Muttersprache ist. Im Gegenzug für Kost und Logis kümmert sich das Au Pair um die Kinder der Gastfamilie und hilft ein wenig im Haushalt. Au Pairs werden wie Familienmitglieder angesehen und behandelt. Die Mahlzeiten nehmen Au Pair und Gastfamilie gemeinsam ein. Das Au Pair sollte ein eigenes Zimmer haben. Die Gastfamilie muss ein oder mehrere Kinder haben, die jünger als 14 Jahre alt sind. Für Kinder, die jünger als 2 Jahre sind, muss eine zusätzliche Form der Betreuung vorsehen werden (Tagesmutter, Kinderkrippe, Großeltern, Eltern zu Hause usw.). In der Gastfamilie muss hauptsächlich Französisch gesprochen werden. Reisekosten: Für die Reisekosten muss das Au Pair aufkommen. Wenn die Familie einen Teil der Kosten übernehmen möchte, ist es ratsam, dies erst zu tun, wenn das Au Pair 50% der Zeit erfolgreich bei der Familie verbracht hat. Dauer des Aufenthaltes: Der Au Pair Vertrag kann für mindestens 3 Monate abgeschlossen werden und höchstens für 1 Jahr. Aber die Dauer des Aufenthaltes kann um weitere 6 Monate verlängert werden. Taschengeld: zwischen 230 € und 285 € monatlich (Verschiedene offizielle Quellen erwähnen auch hier unterschiedliche Beträge - Stand 04/2006.) Die Gastfamilie ist nicht dazu verpflichtet, dem Au Pair etwas zu den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel beizusteuern. Aber viele Familien übernehmen einen Teil dieser Kosten (oder die gesamten Kosten). Arbeitsstunden: Maximal 5 Stunden am Tag und 30 Stunden pro Woche Freizeit: Ein freier Tag pro Woche (einmal im Monat sollte dies ein Sonntag sein) Urlaub: Es gibt keine einheitlichen Regelungen bezüglich des Urlaubs für ein Au Pair. Die meisten Familien sind mit ein bis zwei Wochen Urlaub für ein Au Pair einverstanden, das 12 Monate bei der Familie ist. Sprachkurs: Au Pairs müssen an Französischkursen für Ausländer teilnehmen. Das Au Pair muss die Kosten für den Sprachkurs übernehmen. Die Familie, die sich in ihrer Stadt ja auskennt, muss das Au Pair zum Sprachkurs anmelden. Versicherung und Beiträge zur Sozialversicherung: Im Krankheitsfall, bei Unfall oder Mutterschaft erhält das Au Pair Sozialversicherungsleistungen. AuPairs sind durch die assurance maladie maternité und die assurance accidents du travail versichert. Sie müssen bei der Sozialversicherung am Wohnort der Gastfamilie angemeldet werden. Die Beiträge werden von der Familie gezahlt. Zusatzinformationen: Um in den Alpen Au Pair zu werden, ist ein Führerschein und Fahrpraxis notwendig. Denn die Mehrzahl der Familien dort lebt nicht im Zentrum einer Stadt, und die Kinder müssen zur Schule oder zu Freunden gefahren werden. Formalitäten / BehördengängeDie Familie und das Au Pair müssen einen Vertrag, den „Accord européen pour le placement au pair“ unterzeichnen, bevor das Au Pair sein Land verlassen kann. Bei dem französischen Arbeitsamt DDTEFP (Direction Départementale du Travail de l'Emploi et de la Formation Professionelle) müssen einige Dokumente eingereicht werden:
Die Familie reicht die Papiere bei der DDTE in der für Ausländer zuständigen Abteilung Service de la main d'oeuvre étrangère an ihrem Wohnort ein. Die DDTE prüft den Vertrag und gibt 4 Exemplare an die Familie zurück, die 2 dieser Verträge und die zweite Kopie der Einschreibung zum Sprachkurs (*) an das Au Pair schickt. Die DDTE erteilt dann die vorläufige Arbeitserlaubnis. Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten: In Frankreich angekommen muss sich das Au Pair binnen 8 Tagen bei der Préfecture der Region melden, um auf Vorlage seines Visums und der Anmeldung zum Französischkurs eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Studenten zu erhalten. Bei der Migrationsbehörde OMI -Office des Migration Internationales- muss ein Gesundheitstest durchgeführt werden. Dann legt das Au Pair bei der für Ausländer zuständigen Abteilung des DDTE - Service de la main d'oeuvre étrangère seine Aufenthaltsgenehmigung, 2 Kopien des Vertrags (die der Familie und seine eigene) und die endgültige Anmeldung zum Französischkurs vor, um die vorläufige Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Wenn man bereits Student in Frankreich ist und Au Pair werden möchte, muss man sich eine vorläufige Arbeitsgenehmigung besorgen. Mit einem Touristenvisum ist es nicht möglich, Au Pair in Frankreich zu werden. Nützlicher Link hierzu: Information des französischen Außenministeriums Au Pairs aus EU-Staaten: Die vorläufige Arbeitsgenehmigung ist nicht notwendig. (Diese Information kann auf den folgenden Seiten nachgelesen werden.) Die folgenden Links sind auch sehr nützlich und leiten Sie auf französische Webseiten, die für Kinder und Eltern erstellt wurden. Dort gibt es auch einige Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Frankreich (z.B. Au Pair):
Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:
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Auf Deutsch: Au Pair in Frankreich
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Fragen? E-Mail an: support@aupair-world.net oder anrufen: +49 5603 917 810 |
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