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Island

Alter: 18-25 Jahre

Arbeitszeit: 30 Stunden pro Woche. 1-3 Mal wöchentlich Babysitting (wird extra bezahlt).

Taschengeld: 10.000 IKR pro Woche

Aufenthaltsdauer: Eine Au Pair Genehmigung wird für die Dauer von maximal 12 Monaten erteilt und kann nicht verlängert werden.

Freizeit: Das Au Pair hat Anspruch auf mindestens 2 volle freie Tage pro Woche. Mindestens ein Wochenende im Monat ist frei.

Urlaub: Das Au Pair erhält für je 6 Monate Beschäftigung bei der Familie eine Woche Urlaub.
Dieser kann entweder im Haus der Gastfamilie oder auswärts verbracht werden.

Reisekosten: Die Reisekosten sind Sache des Au Pairs.
Wenn die Gastfamilie einen Teil der Kosten übernehmen möchte, ist es ratsam, dies erst zu tun, nachdem das Au Pair mindestens 50% der vereinbarten Zeit erfolgreich bei der Familie verbracht hat.

Sprachkenntnisse: Wenn das Au Pair kein Isländisch spricht, sollte es über gute Englischkenntnisse verfügen.

Sprachkurs: Die Gastfamilie muss durch eine entsprechende Regelung der Arbeitszeiten gewährleisten, dass das Au Pair genügend Zeit zum Besuch eines Sprachkurses hat. Die Kosten des Sprachkurses trägt das Au Pair.

Krankenversicherung: Au Pairs aus nicht-EWR-Staaten müssen eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 2.000.000 IKR bei einer in Island anerkannten Versicherungsgesellschaft abschließen.
Au Pairs aus EWR-Staaten sollten sich bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob diese auch in Island gültig ist. Andernfalls benötigen sie eine private Krankenversicherung.

Au Pair Vertrag: Der Au Pair Vertrag ist nur bei der isländischen Immigrationsbehörde Utlendingastofnun (UTL) und beim isländischen Arbeitsamt erhältlich.

Einreisebestimmungen

Au Pairs aus EWR-Staaten

Au Pairs aus Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.

Au Pairs aus allen anderen EWR-Staaten, die bis zu 3 Monate in Island bleiben wollen, benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
Bei längeren Aufenthalten muss das Au Pair nach Ankunft in Island eine Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitnehmer beantragen. Das Antragsformular dafür kann hier heruntergeladen werden.

Au Pairs aus nicht-EWR-Staaten

Au Pairs aus nicht-EWR-Staaten müssen eine zeitliche begrenzte Au Pair Genehmigung beantragen. Bei Beantragung und Bearbeitung der Au Pair Genehmigung darf sich das Au Pair nicht in Island aufhalten. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Au Pair Genehmigung 
  • Ein Passfoto (35mm x 45mm) muss dem Antrag beigefügt werden.
  • Eine Kopie des Reisepasses. Der Reisepass muss nach der geplanten Rückreise noch 3 Monate gültig sein.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (darf bei Einreichen des Antrags nicht älter als 6 Monate sein).
  • Krankenversicherung (Mindestdeckung 2.000.000 IKR, die Versicherung muss bei einer in Island anerkannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.)
  • Autorisierung. Der Antragsteller kann eine Person in Island dazu ermächtigen, Informationen zum Stand der Bearbeitung des Antrags einzuholen.
  • Ein schriftlicher Au Pair Vertrag. Der Vertrag is nur bei der Immigrationsbehörde Utlendingastofnun (UTL) und beim Arbeitsamt erhältlich.

Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhält das Au Pair ein sog. D-Visum auf der nächstgelegenen isländischen Botschaft, die ein solches Visum erteilen kann.

Nach Ankunft in Island muss sich das Au Pair auf der Meldebehörde Þjóðskrá registrieren und bei der Immigrationsbehörde Utlendingastofnun (UTL) ein Gesundheitszeugnis abgeben.

Wir können trotz sorgfältiger Recherche keine Garantien für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geben.Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auf. Danke.

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