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Au Pair in JapanEs gibt kein offizielles Au Pair Programm in Japan. Jedoch ist es für Angehörige bestimmter Staaten möglich, im Rahmen des Working Holiday Programms eine Tätigkeit als Au Pair aufzunehmen. Akzeptierte Länder: Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien, Irland und Dänemark
Alter: 18 - 30 Jahre
Aufenthaltsdauer: 12 Monate Bedingungen: Working Holiday Maker:
Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichend finanzielle Mittel (ca. 2000 Euro) für die erste Zeit seines Aufenthalts verfügen. Außerdem muss er ein Rückflugticket bzw. genügend Geld dafür haben. Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Japanisch sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.
Reisekosten: Hin- und Rückreisekosten trägt das Au Pair. Krankenversicherung: Das Au Pair benötigt eine private Versicherung, die es gegen die Folgen von Krankheit und Unfall absichert. Diese muss vor Einreise nach Japan abgeschlossen werden.
Working Holiday Visum: Weitere Informationen zum Working Holiday Programm sowie Links zu den zuständigen Botschaften finden Sie auf der Internetseite des japanischen Außenministeriums. Wir können trotz sorgfältiger Recherche keine Garantien für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geben.Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auf. Danke. Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:
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Auf Deutsch: Au Pair in Japan In English: Au pair in Japan En Français: Au-pair en Italie In Italiano: Au Pair in Giappone In het Nederlands: Au Pair in Japan |
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