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Au Pair in Japan

Es gibt kein offizielles Au Pair Programm in Japan. Jedoch ist es für Angehörige bestimmter Staaten möglich, im Rahmen des Working Holiday Programms eine Tätigkeit als Au Pair aufzunehmen.

Akzeptierte Länder:

Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien, Irland und Dänemark

Alter: 18 - 30 Jahre
(Für einige Länder gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. In Ausnahmefällen können aber auch Bewerber bis 30 Jahre ein Visum erhalten.) Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige japanische Botschaft.

Aufenthaltsdauer: 12 Monate
Bei Einreise nach Japan wird zunächst ein Aufenthalt von 6 Monaten gewährt.
Eine Verlängerung für weitere 6 Monate kann vor Ort bei der zuständigen Immigrationsbehörde beantragt werden.

Bedingungen:

Working Holiday Maker:

  • dürfen keine abhängigen Kinder haben
  • müssen bei guter Gesundheit sein
  • dürfen nicht vorbestraft sein
  • benötigen einen gültigen Reisepass

Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichend finanzielle Mittel (ca. 2000 Euro) für die erste Zeit seines Aufenthalts verfügen. Außerdem muss er ein Rückflugticket bzw. genügend Geld dafür haben.

Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Japanisch sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.

Reisekosten: Hin- und Rückreisekosten trägt das Au Pair.
Hinweis für Gastfamilien: Wenn Sie Reisekosten teilweise freiwillig übernehmen wollen, empfehlen wir, dies erst nach erfolgreichem Aufenthalt des Au Pairs zu tun. Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen!

Krankenversicherung: Das Au Pair benötigt eine private Versicherung, die es gegen die Folgen von Krankheit und Unfall absichert. Diese muss vor Einreise nach Japan abgeschlossen werden.

Working Holiday Visum:
Das Visum wird bei der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung Japans (Botschaft oder Konsulat) beantragt. Es ermöglich die einmalige Einreise nach Japan. Muss das Au Pair während des Aufenthalts aus Japan ausreisen und wieder einreisen, muss vorher eine Wiedereinreisegenehmigung bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.
Nach Ankunft in Japan muss sich das Au Pair bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

Weitere Informationen zum Working Holiday Programm sowie Links zu den zuständigen Botschaften finden Sie auf der Internetseite des japanischen Außenministeriums.

Wir können trotz sorgfältiger Recherche keine Garantien für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geben.Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auf. Danke.

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