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» Startseite » Visa & Bestimmungen » Niederlande NiederlandeLesen Sie hier unsere Informationen über die Au Pair Bestimmungen in den Niederlanden. Alter: Das Au pair muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht älter als 25 Jahre sein. Aufenthaltsdauer: Als Au Pair darf man maximal ein Jahr lang in den Niederlanden bleiben. Sprache: Es gibt keine Bestimmungen in den Niederlanden die besagen, dass das Au Pair eine bestimmte Sprache sprechen muss. Aber Grundkenntnisse der englischen Sprache werden vorausgesetzt. Welche Familien kommen als Gastfamilien in Frage? Familien mit mindestens einem Kind, das jünger als 18 Jahre alt ist. Alleinerziehende kommen auch als Gastfamilien in Frage. Bedingungen: Wer in den Niederlanden für länger als drei Monate Au Pair werden möchte, muss die folgenden Bedingungen erfüllen: Das Au Pair Arbeitszeit: Das Au pair muss maximal 8 Stunden am Tag und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Freizeit: Ein Au Pair in den Niederlanden hat 2 freie Tage pro Woche. Taschengeld: mindestens 300 Euro pro Monat und höchstens 340 Euro pro Monat Urlaub: Ein Au Pair hat pro 12 Monate, die es für die Gastfamilie arbeitet, Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub. Wenn das Au Pair weniger als 12 Monate bei der Familie bleibt, hat es ebenfalls Anspruch auf Urlaub. Aber das Au Pair und die Gastfamilie müssen sich dann auf die Anzahl der Urlaubstage einigen. Krankenversicherung: Jeder, der eine Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden erhalten möchte, muss krankenversichert sein. Es ist nicht unbedingt die Aufgabe der Gastfamilie, eine Krankenversicherung für das Au Pair abzuschließen. Wir wissen nicht, ob es eine spezielle Au Pair Versicherung in den Niederlanden gibt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft, um sich über die Angebote der Versicherungsarten und -preise zu erkundigen. Au Pairs aus Deutschland und Österreich können sich auch an die Au Pair Assekuranz wenden. Einreisebestimmungen:Für Au Pairs aus EU Mitgliedstaaten: Junge Menschen aus den EU Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten benötigen kein Visum, um in den Niederlanden Au Pair zu werden. MVV (Ermächtigung für temporären Aufenthalt - Matching tot voorlopig verblijf): Staatsangehörige der EU-Staaten, von Australien, Kanada, Japan, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland und Norwegen benötigen kein MVV. Personen, die kein MVV benötigen, können in die Niederlande reisen und dort eine Aufenthaltsgenehmigung in dem Rathaus beantragen, bei dem sie registriert werden. Staatsangehörige von EU- und EWR- Staaten können einen sogenannten Beweis rechtmäßigen Aufenthaltes bewijs van rechtmatig verblijf (basierend auf dem EU-Abkommen) oder eine Aufenthaltsgenehmigung (auf niederländischem Gesetz basierend) beantragen. Für Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten: Wer länger als 3 Monate als Au Pair in den Niederlanden bleiben möchte, benötigt zusätzlich zum Visum ein MVV (Ermächtigung für temporären Aufenthalt). Bitte klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten: http://www.ind.nl/EN/verblijfwijzer/verblijfwijzer_content.asp?proc=komen&lang=en Wir können trotz sorgfältiger Recherche keine Garantien für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geben. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auf. Bitte klicken Sie dafür hier. Danke. Visa & Bestimmungen in anderen Ländern:
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