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Norwegen

Ab dem 28. Januar 2008 muss der Antrag für eine Arbeitserlaubnis als Au Pair den offiziellen Standard-Vertrag sowie das Formular Important information on rights and obligations for au pairs and their host families enthalten.

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie hier.

Vorbereitung des Aufenthalts: Die Beantragung der Arbeitsgenehmigung kann 3-6 Monate dauern. Die Arbeitsgenehmigung muss vor der Einreise nach Norwegen beantragen werden.

Aufenthaltsdauer: Die Arbeitsgenehmigung wird für maximal 2 Jahre erteilt.

Reisekosten: Das Au Pair muss selbst für die Reise nach Norwegen und zurück in sein/ihr Heimatland aufkommen.

Alter: 18 - 30

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit des Au Pairs beträgt ca. 30 Stunden pro Woche, jedoch nicht mehr als 5 Stunden täglich. Die Gastfamilie kann das Au Pair darum bitten, zusätzlich ein- bis zweimal pro Woche Babysitting zu machen.

Freizeit: Das Au Pair hat pro Woche 48 Stunden frei, davon 24 Stunden am Stück. Alle zwei Wochen muss ein freier Tag auf einen Sonntag fallen. Desweiteren hat das Au Pair an allen Feiertagen frei. Dem Au Pair steht regelmäßig ein freier Nachmittag pro Woche zu.

Ferien: Das Au Pair hat Anspruch auf 25 Ferientage pro Kalenderjahr

Taschengeld: monatlich ca. 4000 NOK 

Steuern: Au Pairs in Norwegen müssen Steuern zahlen. Der zu zahlende Betrag errechnet sich aus dem Taschengeld und aus den sog. Sachbezugswerten, die für Kost und Logis anzusetzen sind, die das Au Pair von der Gastfamilie erhält. Das Au Pair muss beim Finanzamt angemeldet werden.

Bedingungen für Gastfamilien: Die Gastfamilie muss die norwegische Kultur repräsentieren und im täglichen Leben Norwegisch sprechen. Falls die Gastfamilie dieselbe Staatsbürgerschaft wie das Au Pair besitzt, muss die Gastamilie zumindest die letzten 10 Jahre in Norwegen gelebt haben. 
Als Gastfamilie gelten verheiratete Paare mit Kindern oder ohne, zusammenlebende Paare egal welchen Geschlechts mit Kindern oder ohne Kinder sowie alleinerziehende Eltern mit einem oder mehreren Kindern. Alleinstehende Personen ohne Kinder können nicht Gastfamilie werden.
Die Gastfamilie darf nicht mehr als ein Au Pair gleichzeitig beschäftigen. Das Au Pair muss im Haus der Familie leben und ein eigenes Zimmer haben.

Öffentliche Verkehrsmittel: Zusätzlich zum Taschengeld erhält das Au Pair noch Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Zug, U-Bahn usw) im Wert von 400 NOK monatlich.

Sprachkurs: Das Au Pair muss die Möglichkeit erhalten, einen Norwegischkurs zu besuchen. Die Gastfamilie ist darüberhinaus dazu verpflichtet die Kosten für den Sprachkurs inklusive Lehrbücher bis zu dem Betrag von 6000 NOK pro Jahr zu übernehmen.

Bedingungen für Au Pairs: Das Au Pair sollte Erfahrung mit Kindern und Grundkenntnisse der englischen Sprache haben. Er oder sie muss ein konkretes Beschäftigungsangebot der Gastfamilie nachweisen. Au Pair und Gastfamilie müssen einen schriftlichen Vertrag machen, aus dem das Beschäftigungsangebot hervorgeht. Das Au Pair darf nicht mit der Gastfamilie verwandt sein.

Kündigungsfrist: Beide Parteien können den Au Pair Vertrag unter Beachtung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat schriftlich kündigen.

Anmeldung: Das Au Pair muss innerhalb von 2 Wochen nach Ankuft bei der örtlichen Polizei angemeldet werden, um eine endgültige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Krankenversicherung: Das Au Pair kann während seines/ihres Aufenthaltes in Norwegen über die staatlichen Krankenversicherung versichert werden. Die Gastfamilie muss dafür sorgen, dass das Au Pair dort angemeldet wird.

Sozialversicherung: Das Au Pair muss bei der norwegischen Sozialversicherung angemeldet werden um eine Sozialversicherungsnummer zu bekommen.

Arbeitsgenehmigung: Junge Leute, die als Au Pair nach Norwegen gehen möchten, müssen vor der Abreise bei der norwegischen Botschaft in ihrem Heimatland eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Sie dürfen nur nach Norwegen einreisen, wenn sie eine gültige Arbeitsgenehmigung haben. Das Au Pair benötigt ein konkretes Beschäftigungsangebot der Gastfamilie, um die Arbeitsgenehmigung beantragen zu können. Als Nachweis des Arbeitsangebotes benötigt das Au Pair einen von der Gastfamilie unterschriebenen Au Pair Vertrag. Außerdem werden folgende Dokumente benötigt:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular auf eine Arbeitsgenehmigung mit 2 aktuellen Passfotos
  • einen gültigen Reisepass
  • den offiziellen Standard-Vertrag mit Informationen zu der Nationalität der Gastfamilie und eine Beschreibung der Tätigkeiten des Au Pairs als Beweis für das Beschäftigungsangebot

Diese Dokumente sind bei der norwegischen Botschaft oder beim norwegischen Konsulat im Heimatland des Au Pairs erhältlich und müssen dort eingereicht werden. Die Botschaft leitet den Antrag an die norwegische Einwanderungsbehörde (Utlendingsdirektoratet (UDI)) weiter. Die Bearbeitungsdauer kann 3 - 6 Monate betragen.

 

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