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Au Pair in der Schweiz

 

Wichtiger Hinweis für Schweizer Gastfamilien und Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern, die in die Schweiz möchten!

Das Kontingent an Kurzaufenthaltsbewilligungen für Au Pairs aus Drittstaaten wurde reduziert. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige kantonale Behörde, wenn Sie ein Au Pair aus einem Nicht-EU-Staat einladen möchten!

Bewilligungen erhalten
ohne Visumspflicht:
- Au Pairs aus den EU/EFTA-Staaten

mit Visumspflicht
- Au Pairs aus Drittstaaten (z.B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Thailand etc).

Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Bewilligungen für Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten wurden streng limitiert. Bitte informieren Sie sich bei den kantonalen Behörden.
 

Reisekosten: Die Reisekosten werden in der Regel von den Au Pairs bezahlt. In einigen Schweizer Kantonen müssen die Reisekosten jedoch von der Gastfamilie übernommen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen kantonalen Behörden, um genauere Informationen zu erhalten. Wenn Sie einen Teil der Kosten übernehmen wollen, tun Sie dies bitte erst nach erfolgreichem Aufenthalt von mindestens 50% der vereinbarten Zeit.

Taschengeld: Der Nettobarlohn beträgt je nach Kanton 600 - 780 CHF monatlich.

Dauer des Aufenthaltes: Das Arbeitsverhältnis dauert maximal 12 Monate. Bei Angehörigen der EG/EFTA-Staaten kann die Bewilligung bei der gleichen Gastfamilie auf maximal 24 Monate verlängert werden.
 

Einreisebestimmungen

EU/EFTA
Beitritt vor 2004

 

  • Alter: 17-30
  • eine Vermittlung über eine Agentur ist nicht notwendig
  • nach der Einreise genügt die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnerkontrolle unter Vorlage des Au Pair Vertrags

Beitritt 2004/2007
 

  • Alter: 17-30
  • eine Vermittlung über eine Agentur ist nicht notwendig
  • Die Gastfamilie muss bereits vor der Einreise des Au Pairs bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung für das Au Pair beantragen.

Nicht-EU-Staaten
 

  • Alter: 18-25
  • Mit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 01.01.2008 dürfen Au Pairs aus Drittstatten nur einreisen, wenn die Vermittlung über eine vom SECO anerkannte Agentur erfolgt ist. Mit Hilfe dieser Suchmaschine können Sie eine in Ihrem Kanton anerkannte Agentur finden. Klicken Sie dazu bitte auf "Betrieb suchen" und kreuzen Sie unter "Branche" "Au Pair" an.

Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Bewilligungen für Au Pairs aus Nicht-EU-Staaten wurden streng limitiert. Bitte informieren Sie sich bei den kantonalen Behörden.

Muttersprache: Zumindestens im deutschsprachigen Teil der Schweiz darf die Muttersprache des Au Pairs nicht Deutsch sein.

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit darf 30 Stunden pro Woche und 5 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Wöchentlich sind mindestens 1,5 freie Tage und pro Monat mindestens 1 freier Sonntag zu gewähren. Während der Hälfte der Arbeitszeit des Au Pairs muss mindestens ein Elternteil anwesend sein.

Urlaub:  Der Ferienanspruch beträgt mindestens 4 Wochen (bis zum 20. Altersjahr 5 Wochen).
 

Sprachschule: Der Besuch einer Sprachschule ist obligatorisch und hat wöchentlich mindestens 4 Stunden zu umfassen. Die Kurskosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen. 
 

Krankheit/Unfall: Au Pair Angestellte sind vom Arbeitgeber bei einer anerkannten Krankenkasse gegen die Folgen von Krankheit (inkl. Krankentaggeld) und Unfall zu versichern. 100 % der Prämien für die Berufsunfallversicherung und 50 % der übrigen Prämien sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
 

Sozialabgaben: Die Tätigkeit ist vom Arbeitgeber der Ausgleichskasse zu melden. 50 % der Prämien für die Sozialabgaben können Au Pair Angestellten vom Lohn abgezogen werden.
 

Steuern: Au Pair Angestellte sind steuerpflichtig und darüber von ihrem Arbeitgeber zu informieren. Quellensteuern können Au Pair Angestellten vom Lohn abgezogen werden.
 

Nützliche Informationen können Sie auch beim schweizerischen Bundesamt für Migration erhalten.
 

Diese Zusammenstellung erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir freuen uns sehr über Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
 

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